Wärmepumpen-Besitzer: Geld zurück für Stromkosten 2024

Moderne Wärmepumpe an der Außenwand eines Einfamilienhauses installiert. Im Vordergrund ein gepflegter Garten. Die Wärmepumpe symbolisiert energieeffizientes und umweltfreundliches Heizen im Eigenheim.

Gute Nachrichten für Wärmepumpen-Besitzer: Für das Jahr 2024 winkt eine Rückerstattung eines Teils der gezahlten Stromumlagen – vorausgesetzt, die Wärmepumpe verfügt über einen eigenen Zählerpunkt. Wichtig: Der Antrag muss bis Ende Februar 2025 gestellt werden. Anfang 2023 waren bereits 740.000 Wärmepumpen mit eigenem Zählpunkt ausgestattet und könnten von der Umlagenrückerstattung nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz profitieren. Erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen müssen und mit welcher Entlastung Sie rechnen können.

Voraussetzungen und Fristen

Betreiber einer Wärmepumpe mit eigenem Zählpunkt können für den genutzten Netzstrom die Rückerstattung der KWK-Umlage und der Offshore-Netzumlage für 2024 beantragen. Obwohl der Prozess komplex ist und die endgültige Genehmigung durch die EU noch aussteht, müssen Berechtigte jetzt handeln:

  • Frist: Bis zum 28. Februar 2025 muss die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erfolgen.
  • Zuständigkeit: Haushaltskunden wenden sich an ihren Stromversorger, der die Meldung an den Netzbetreiber weiterleitet.
  • Verspätete Meldung: Bei Versäumnis der Frist besteht bis zum 31. März 2025 die Möglichkeit einer reduzierten Rückerstattung von 80% der Umlagen.

Tipp: Reichen Sie Ihre Meldung einige Tage vor Fristablauf ein, um Verzögerungen zu vermeiden.

Höhe der möglichen Rückerstattung

Die potenzielle Entlastung für Wärmepumpen-Besitzer im Jahr 2024 ist beachtlich:

  • Offshore-Netzumlage: 0,656 Ct/kWh
  • KWKG-Umlage: 0,275 Ct/kWh
  • Gesamtersparnis inkl. 19% MwSt: 1,108 Ct/kWh

Beispielrechnung: Bei einem typischen Jahresverbrauch von 6000 kWh für eine Heizungs-Wärmepumpe im Einfamilienhaus ergibt sich eine mögliche Entlastung von ca. 66,48 Euro für 2024.

Ausblick 2025: Die Entlastung wird voraussichtlich noch attraktiver. Mit einer Erhöhung der Offshore-Netzumlage auf 0,816 Ct/kWh und der KWKG-Umlage auf 0,277 Ct/kWh steigt die potenzielle Gesamterstattung auf 1,301 Ct/kWh – eine Zunahme um 17,4%.

Rechtlicher Hintergrund und Vorgehen

Die Entlastung basiert auf dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) von 2022:

  • Zweck: Finanzierung von Ausgaben der Netzbetreiber nach EEG, KWKG und für Offshore-Netzanbindungen.
  • § 22 EnFG: Ermöglicht Befreiung von KWKG- und Offshore-Netzumlage für Wärmepumpen mit eigenem Zählpunkt.
  • Aktueller Status: Beihilferechtliche Genehmigung der EU steht noch aus.
  • Empfehlung: Vorsorglich Erstattung unter Einhaltung der Fristen beantragen.

Wichtig: Unterscheidung zweier Mitteilungspflichten

  1. Basisangaben: Bis 28. Februar des Folgejahres (bei Versäumnis 20% Sanktionierung)
  2. Ergänzende Angaben: Bis 31. März des Folgejahres (bei Versäumnis keine Erstattung möglich)

Vorgehen für Haushalte:

  1. Kontaktieren Sie Ihren Stromversorger einige Tage vor dem 28. Februar 2025.
  2. Nutzen Sie ggf. elektronische Formulare Ihres Versorgers für die Meldung.
  3. Bleiben Sie informiert über mögliche Änderungen im Antragsverfahren.

Ablesung der Haustechnik in Leipzig

Praktische Umsetzung der Meldung

Die korrekte Meldung ist entscheidend für die Rückerstattung:

  • Meldepflicht: Bei separatem Zählpunkt ohne direkten Netznutzungsvertrag muss der Stromlieferant die Meldung an den Netzbetreiber machen.
  • Service der Versorger: Viele Stromversorger bieten elektronische Formulare für die Meldung an, z.B. die Zwickauer Energieversorgung.
  • Zeitmanagement: Handeln Sie einige Tage vor dem 28. Februar 2025, damit Ihr Stromversorger die Frist einhalten kann.

Wichtig: Trotz ausstehender EU-Genehmigung betonen viele Netzbetreiber die Notwendigkeit, die Meldepflichten einzuhalten. Es bleibt abzuwarten, ob die Privilegierung nach dem Energiefinanzierungsgesetz künftig direkt in die Stromtarife integriert wird.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Für Wärmepumpen-Besitzer lohnt sich die Beantragung der Rückerstattung:

  1. Prüfen Sie, ob Ihre Wärmepumpe einen eigenen Zählpunkt hat.
  2. Notieren Sie sich den 28. Februar 2025 als wichtigen Stichtag.
  3. Kontaktieren Sie Ihren Stromversorger rechtzeitig vor der Frist.
  4. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen und Stromrechnungen auf.
  5. Bleiben Sie über mögliche Änderungen im Verfahren informiert.
  6. Kalkulieren Sie die potenzielle Ersparnis für Ihre individuelle Situation.

Durch proaktives Handeln sichern Sie sich nicht nur die Rückerstattung für 2024, sondern positionieren sich auch für mögliche höhere Entlastungen in den Folgejahren. Die Investition in eine Wärmepumpe wird so noch attraktiver und unterstützt den Weg zu einer nachhaltigeren Energieversorgung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  1. Wer hat Anspruch auf die Rückerstattung?
    Besitzer von Wärmepumpen mit eigenem Zählpunkt können die Rückerstattung beantragen.

  2. Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
    Der Antrag muss bis zum 28. Februar 2025 beim zuständigen Netzbetreiber eingehen.

  3. Wie hoch ist die mögliche Rückerstattung?
    Für 2024 beträgt die mögliche Entlastung 1,108 Ct/kWh (inkl. MwSt). Bei einem Jahresverbrauch von 6000 kWh entspricht das etwa 66,48 Euro.

  4. Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
    Bei Versäumnis der Frist zum 28. Februar 2025 kann bis zum 31. März 2025 noch eine reduzierte Rückerstattung von 80% beantragt werden.

  5. An wen muss ich mich als Haushaltskunde wenden?
    Haushaltskunden sollten sich an ihren Stromversorger wenden, der die Meldung an den Netzbetreiber weiterleitet.

  6. Ist die Rückerstattung bereits rechtskräftig?

    Nein, die beihilferechtliche Genehmigung der EU steht noch aus. Es wird empfohlen, den Antrag vorsorglich zu stellen.

  7. Gibt es Aussichten auf höhere Rückerstattungen in Zukunft?

    Ja, für 2025 wird eine Erhöhung der möglichen Entlastung um 17,4% auf 1,301 Ct/kWh erwartet.

  8. Wie berechne ich meinen individuellen Rückerstattungsbetrag?

    Multiplizieren Sie Ihren jährlichen Wärmepumpen-Stromverbrauch in kWh mit 1,108 Cent (für 2024). Das Ergebnis ist Ihre potenzielle Rückerstattung in Cent.

  9. Gilt die Rückerstattung auch für Wärmepumpen ohne eigenen Zählpunkt?

    Nein, nur Wärmepumpen mit separatem Zählpunkt sind für die Rückerstattung qualifiziert.

  10. Was passiert, wenn die EU-Genehmigung nicht erteilt wird?

    In diesem Fall könnte die Rückerstattung möglicherweise nicht oder nur teilweise erfolgen. Es ist ratsam, den Antrag dennoch zu stellen, um im Falle einer Genehmigung anspruchsberechtigt zu sein. 

Sichern Sie sich jetzt Ihre Rückerstattung! Als Wärmepumpen-Besitzer haben Sie die Chance, von dieser Entlastung zu profitieren. Handeln Sie rechtzeitig und bleiben Sie informiert über mögliche Änderungen im Verfahren. Ihre proaktive Haltung kann sich nicht nur finanziell lohnen, sondern trägt auch zur Förderung nachhaltiger Heiztechnologien bei.