Die Schadenfälle im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sind in den letzten acht Jahren um 12% gestiegen. Dadurch geht es bei jedem neunten Rechtsschutzfall um Betriebskosten, Räumungsklagen, Zahlungsrückstände oder Schäden durch Mietnomaden.
Die Vermieter Rechtschutzversicherung deckt die Kosten, wenn zum Beispiel:
- Ihr Mieter seine Miete nicht mehr zahlt.
- Eine Minderung der Miete aus unberechtigten Gründen stattfindet.
- Notwendige Schönheitsreparaturen nicht fachgerecht durchgeführt werden.
- Die jährliche Betriebskostenabrechnung von Ihrem Mieter nicht akzeptiert wird.
- Ihre Wohnung zwangsgeräumt werden muss.
In diesen und weiteren Fällen übernimmt die Vermieter Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten, Gutachterkosten, Kosten der Mediation für eine außergerichtliche Streitschlichtung oder die Kosten für die telefonische Beratung durch unabhängige Rechtsanwälte.