Steuern beim Hauskauf: Kosten, Tipps und Absetzbarkeit

Ein junges Paar steht Arm in Arm mit dem Rücken zur Kamera vor einem neu gebauten Einfamilienhaus. Es ist ein sonniger Tag und das Haus befindet sich auf einem noch unbepflanzten Grundstück – Symbolbild für Hausbau, Immobilienerwerb und Neubaufinanzierung.

Hauskauf geplant? Diese Steuer-Tipps sparen bares Geld – erfahren Sie, welche Steuern beim Immobilienkauf anfallen, was Selbstnutzer zahlen müssen und welche steuerlichen Vorteile Vermieter nutzen können.

Der Traum vom Eigenheim ist für viele Menschen mit hohen Kosten verbunden – nicht nur wegen des reinen Kaufpreises. Auch verschiedene Steuern schlagen zu Buche. Doch je nachdem, ob Sie selbst einziehen oder vermieten, lassen sich einige davon absetzen. Unser umfassender Überblick zeigt Ihnen, welche Steuern beim Hauskauf fällig werden und wo sich wertvolles Sparpotenzial verbirgt.

Porträt von André Brumme, Spezialist für Immobilienversicherungen bei der Finanzkompass GmbH Leipzig. Das Bild vermittelt einen professionellen und vertrauenswürdigen Eindruck und steht für Kompetenz im Bereich Immobilienversicherungen.

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Grunderwerbsteuer: Die unvermeidbare Kaufnebenkosten

Die Grunderwerbsteuer ist eine unvermeidbare Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks einmalig anfällt. Sie wird prozentual vom Kaufpreis berechnet und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Für ein Haus im Wert von 300.000 Euro bedeutet das eine Steuerlast zwischen 10.500 und 19.500 Euro, die direkt ans Finanzamt abgeführt werden muss.

Wichtig zu wissen: Die Grunderwerbsteuer ist in der Regel nicht verhandelbar und muss vom Käufer getragen werden. Sie sollte daher bei der Finanzplanung unbedingt berücksichtigt werden.

 

Bundesland Steuersatz Grunderwerbsteuer bei 300.000 €
Baden-Württemberg 5 % 15.000 €
Bayern 3,5 % 10.500 €
Berlin 6 % 18.000 €
Brandenburg 6,5 % 19.500 €
Bremen 5 % 15.000 €
Hamburg 5,5 % 16.500 €
Hessen 6 % 18.000 €
Mecklenburg-Vorpommern 6 % 18.000 €
Niedersachsen 5 % 15.000 €
Nordrhein-Westfalen 6,5 % 19.500 €
Rheinland-Pfalz 5 % 15.000 €
Saarland 6,5 % 19.500 €
Sachsen 5,5 % 16.500 €
Sachsen-Anhalt 5 % 15.000 €
Schleswig-Holstein 6,5 % 19.500 €
Thüringen 5 % 15.000 €

Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer:

  1. Kaufpreis unter 2.500 Euro
  2. Verkauf an Verwandte in gerader Linie (z.B. Eltern an Kinder oder Großeltern an Enkel)
  3. Schenkung oder Vererbung der Immobilie

Tipp für Käufer: In einigen Bundesländern gibt es Förderprogramme oder Steuererleichterungen für Erstkäufer oder Familien. Informieren Sie sich vor dem Kauf über mögliche Vergünstigungen in Ihrem Bundesland.

Grundsteuer: Die laufende Belastung für Immobilienbesitzer

Anders als die einmalige Grunderwerbsteuer ist die Grundsteuer eine laufende Steuer, die jährlich von den Kommunen erhoben wird. Sie basiert auf dem Grundsteuerwert (ab 2025 neu berechnet nach der Grundsteuerreform) und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.

Für Selbstnutzer:

Die Grundsteuer gehört zu den jährlichen Nebenkosten, die Sie als Eigenheimbesitzer einkalkulieren müssen. Sie kann nicht abgesetzt werden, da sie als private Lebenshaltungskosten gilt.

Für Vermieter:

Vermieter haben den Vorteil, dass sie die Grundsteuer über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen können. Dies reduziert die eigene finanzielle Belastung.

Wichtig: Die Grundsteuerreform 2025 kann zu Änderungen in der Höhe der Grundsteuer führen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Auswirkungen in Ihrer Region.

Tipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihren Grundsteuerbescheid auf Richtigkeit. Bei Fehlern können Sie Einspruch einlegen und möglicherweise Kosten sparen.

Spekulationssteuer: Die Steuer auf kurzfristige Gewinne

Die Spekulationssteuer, auch Wertzuwachssteuer genannt, kann beim Verkauf einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf anfallen. Sie zielt darauf ab, kurzfristige Gewinne aus Immobiliengeschäften zu besteuern.

Für Kapitalanleger:

Wenn Sie die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren mit Gewinn verkaufen, wird dieser Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Die Höhe der Steuer hängt also von Ihrem Gesamteinkommen ab.

Für Selbstnutzer:

Gute Nachrichten für Eigenheimbesitzer: Wenn Sie das Haus oder die Wohnung im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben, sind Sie von der Spekulationssteuer befreit.

Wichtig: Bei der Berechnung der Spekulationsfrist zählen angebrochene Kalenderjahre voll. Ein Beispiel: Kauf im Dezember 2022, Verkauf im Januar 2024 – keine Spekulationssteuer fällig.

Tipp für Kapitalanleger: Planen Sie den Verkaufszeitpunkt strategisch. Durch geschicktes Timing können Sie möglicherweise die Spekulationssteuer vermeiden oder reduzieren.

Steuerliche Absetzungsmöglichkeiten beim Hauskauf: Selbstnutzer vs. Vermieter

Die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten beim Hauskauf unterscheiden sich deutlich, je nachdem ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten.

Für Selbstnutzer:

Auch wenn der Kaufpreis und die Nebenkosten für privat genutzte Immobilien nicht direkt absetzbar sind, gibt es einige Möglichkeiten, Steuern zu sparen:

  1. Riester-Rente: Beiträge und Zulagen für eine Riester-Rente, deren Guthaben in die Immobilienfinanzierung fließt, können steuerlich geltend gemacht werden.
  2. Berufsbedingter Umzug: Werbungskosten wie Transportkosten, Meldegebühren und Ummeldegebühren für das Kfz können abgesetzt werden.
  3. Privater Umzug: Kosten für Handwerker oder Umzugsfirmen können als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.
  4. Energetische Sanierungen: Bestimmte energetische Modernisierungsmaßnahmen können über drei Jahre verteilt mit bis zu 20% der Aufwendungen (max. 40.000 Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden.

Für Vermieter:

Vermieter haben deutlich mehr Möglichkeiten, Kosten steuerlich geltend zu machen:

  1. Werbungskosten: Viele Kosten rund um den Hauskauf können als Werbungskosten abgesetzt werden, darunter:
    • Grunderwerbsteuer
    • Notar- und Grundbuchkosten
    • Maklergebühren
    • Finanzierungskosten (z.B. Zinsen, Kontoführungsgebühren)
    • Reparaturen, Renovierungen und Sanierungen
    • Ausstattungskosten bei möblierter Vermietung
  2. Absetzung für Abnutzung (AfA): Vermieter können die Anschaffungskosten des Gebäudes über viele Jahre steuerlich absetzen:
    • Gebäude bis 31.12.1924: 2,5% pro Jahr
    • Gebäude 1925-2022: 2% pro Jahr über 50 Jahre
    • Gebäude ab 01.01.2023: 3% pro Jahr
  3. Einrichtungsgegenstände: Fest verbaute Einrichtungen wie Einbauküchen können über 10 Jahre mit 10% pro Jahr abgeschrieben werden.

Tipp für Vermieter: Führen Sie von Anfang an eine genaue Dokumentation aller Kosten und Belege. Dies erleichtert die spätere steuerliche Geltendmachung erheblich.

Gebäude- und Immobilienversicherungen: Schutz für Ihr Eigenheim

Neben den steuerlichen Aspekten sollten Sie beim Hauskauf auch den richtigen Versicherungsschutz bedenken. Hier ein Überblick über wichtige Gebäude- und Immobilienversicherungen:

  1. Wohngebäudeversicherung (zwingend notwendig):
    Schützt das Gebäude vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Bei Finanzierung meist von der Bank vorgeschrieben.
  2. Hausratversicherung:
    Deckt Schäden am beweglichen Inventar ab, z.B. durch Einbruch, Feuer oder Wasserschäden.
  3. Elementarschadenversicherung:
    Ergänzt die Wohngebäudeversicherung um Schutz vor Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Lawinen.
  4. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:
    Schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch das Gebäude oder Grundstück entstehen.
  5. Bauherrenhaftpflichtversicherung:
    Wichtig bei Neubauten oder größeren Umbaumaßnahmen, um Risiken während der Bauphase abzudecken.
  6. Feuerrohbauversicherung:
    Schützt das im Bau befindliche Gebäude vor Feuerschäden.

Tipp: Die Wohngebäudeversicherung ist in der Regel die wichtigste und oftmals auch verpflichtende Versicherung für Hausbesitzer. Die anderen Versicherungen sollten je nach individueller Situation und Risikobereitschaft in Betracht gezogen werden.

Häufig gestellte Fragen zu Steuern beim Hauskauf

1. Frage: Kann ich die Grunderwerbsteuer vom Verkäufer übernehmen lassen?

Antwort: Grundsätzlich ist der Käufer zur Zahlung der Grunderwerbsteuer verpflichtet. Eine vertragliche Vereinbarung zur Übernahme durch den Verkäufer ist möglich, ändert aber nichts an der gesetzlichen Steuerschuld des Käufers gegenüber dem Finanzamt.

2. Frage: Wie kann ich als Selbstnutzer Steuern beim Hauskauf sparen?

Antwort: Als Selbstnutzer können Sie zwar den Kaufpreis nicht direkt absetzen, aber Sie können von Steuervergünstigungen für energetische Sanierungen profitieren, Handwerkerkosten und Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen und bei einem berufsbedingten Umzug Werbungskosten absetzen.

3. Frage: Wann muss ich die Grunderwerbsteuer zahlen?

Antwort: Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids fällig. Dieser wird vom Finanzamt nach Eingang der Kaufvertragsurkunde vom Notar erstellt.

4. Frage: Kann ich die Grundsteuer als Vermieter auf meine Mieter umlegen?

Antwort: Ja, als Vermieter können Sie die Grundsteuer im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Ihre Mieter umlegen.

5. Frage: Wie berechnet sich die Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf?

Antwort: Die Spekulationssteuer wird auf den Gewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten und Werbungskosten) erhoben und mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Sie fällt nur an, wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf wieder verkauft wird.

6. Frage: Gibt es Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren?

Antwort: In einigen Fällen kann die Grunderwerbsteuer reduziert werden, z.B. wenn Einrichtungsgegenstände separat im Kaufvertrag ausgewiesen werden. Einige Bundesländer bieten auch Förderprogramme oder Steuererleichterungen für Erstkäufer oder Familien.

7. Frage: Wie wirkt sich die Grundsteuerreform 2025 auf Immobilienbesitzer aus?

Antwort: Die Auswirkungen der Grundsteuerreform können je nach Lage und Art der Immobilie unterschiedlich ausfallen. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Regelungen in Ihrem Bundesland zu informieren und die neuen Grundsteuerbescheide sorgfältig zu prüfen.

Fazit und Unterstützung bei Fragen

Der Hauskauf ist ein komplexes Unterfangen, bei dem viele steuerliche und finanzielle Aspekte zu beachten sind. Von der Grunderwerbsteuer über die laufende Grundsteuer bis hin zu möglichen Absetzungen und dem richtigen Versicherungsschutz – es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen.

Wenn Sie Fragen zum passenden Versicherungsschutz für Ihre Immobilie haben, steht Ihnen die Finanzkompass GmbH gerne mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Experten helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen für Ihre individuelle Situation zu treffen und mögliche Stolpersteine zu vermeiden.

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