Jedes Jahr werden Versicherungsunternehmen mit Zehntausenden von Schadensmeldungen konfrontiert, die auf gefrorene Wasserleitungen oder -rohre zurückzuführen sind. Diese Frostschäden verursachen nicht nur beträchtliche Kosten, sondern sind oft auch vermeidbar. Experten sind sich einig, dass mit vergleichsweise geringem Aufwand effektive Maßnahmen ergriffen werden können, um solche Schäden zu verhindern. In Deutschland belaufen sich die von gefrorenen Leitungen verursachten Schäden auf beeindruckende 125 bis 150 Millionen Euro pro Jahr, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) berichtet.
Ursachen und Versicherungsschutz
Leitungswasserschäden an Gebäuden sind in der Regel durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Dazu gehören Schäden an Wänden, Decken, Böden und fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen wie Tapeten, Einbauküchen und Parkettböden. Die Hausratversicherung wiederum kommt für Schäden am beweglichen Inventar, wie Möbel, Bilder und Elektrogeräte, aufgrund von ausgetretenem Leitungswasser auf.
Ursächlich für solche Schäden können Installationsfehler, veraltetes Material oder Korrosion an den Wasserleitungen sein. Überraschend ist, dass drei bis vier Prozent aller versicherten Leitungswasserschäden, die jährlich gemeldet werden, auf gefrorene Wasserleitungen zurückzuführen sind. Diese können zu Leitungsbrüchen führen und erheblichen Schaden anrichten.
Tipps zur Vermeidung von Frostschäden wie Leitungswasserschäden
Experten des GDV empfehlen fünf entscheidende Maßnahmen, um Frostschäden an Wasserleitungen zu verhindern:
1. Effektive Beheizung aller Räume:
Das wirksamste Frostschutzmittel für Wasserrohre ist Wärme. Daher sollten alle Räume ausreichend beheizt werden. Selbst wenig genutzte Räume wie Keller oder Gästezimmer dürfen nicht vernachlässigt werden. Das Heizungsventil sollte nie vollständig geschlossen werden.
2. Frostschutzstellung am Heizkörperventil allein reicht nicht aus:
Der sogenannte Frostwächter schützt lediglich den Heizkörper, nicht aber die Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind. Daher ist eine ausreichende Raumtemperatur in allen Räumen erforderlich.
3. Leerlaufende Wasserleitungen im Außenbereich oder unbeheizten Räumen:
Wasserleitungen im Freien oder in unbeheizten Räumen sollten entleert und möglichst abgeschaltet werden, um Frostschäden zu vermeiden.
4. Isolierung von undichten Fenstern und Türen:
Kalte Zugluft kann auf die Rohre einwirken und zu Frostschäden führen. Daher ist es wichtig, undichte Fenster und Türen zu isolieren, auch im Keller.
5. Wärmedämmung für freiliegende Wasserrohre:
Wasserrohre und -speicher, die der Kälte ausgesetzt sind, sollten mit wärmedämmendem Isoliermaterial geschützt werden.
Vorsicht beim Auftauen eingefrorener Leitungen
Wenn es dennoch zu eingefrorenen Leitungen kommt, ist Vorsicht geboten. Der GDV empfiehlt, das vereiste Rohr langsam aufzutauen, um ein Zerbersten zu vermeiden. Dies kann beispielsweise mit einem Föhn, Heizkissen oder in heißem Wasser getränkten Lappen erfolgen. Der Einsatz offener Flammen, wie Gasbrenner oder Kerzen, wird jedoch strikt abgeraten.
Die Vermeidung von Frostschäden erfordert also nicht nur präventive Maßnahmen, sondern auch eine sorgfältige Handhabung im Falle eingetretener Kälteschäden. Indem Hausbesitzer und Mieter diese Tipps befolgen, können sie nicht nur ihre Wohnräume schützen, sondern auch dazu beitragen, die jährlichen Schadenskosten erheblich zu reduzieren.
Die Versicherung vor Frostschäden bei Wasserleitungen erfolgt in der Regel durch die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung in Leipzig. Hier sind die wichtigsten Aspekte, wie diese Versicherungen vor Frostschäden schützen:
Gebäudeversicherung:
Die Gebäudeversicherung aus Leipzig deckt Schäden am Gebäude selbst, einschließlich der fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände. In Bezug auf Frostschäden an Wasserleitungen bietet die Gebäudeversicherung Schutz für:
1. Leitungswasserschäden am Gebäude:
- Umfasst Schäden an Wänden, Decken, Böden sowie an fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen wie Einbauküchen, Tapeten und Parkettböden.
- Diese Schäden können durch ausgetretenes Leitungswasser aufgrund von Frostschäden entstehen.
2. Rohrbrüche und Leitungsschäden:
- Deckt Schäden, die durch Rohrbrüche oder beschädigte Wasserleitungen entstehen, einschließlich Frostschäden, die zu Leitungsbrüchen führen.
Hausratversicherung:
Die Hausratversicherung bietet Schutz für das bewegliche Inventar innerhalb des versicherten Gebäudes. In Bezug auf Frostschäden an Wasserleitungen schützt die Hausratversicherung vor:
1. Beschädigungen des beweglichen Inventars:
- Umfasst Möbel, Elektrogeräte, Bilder und andere persönliche Gegenstände, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser beschädigt werden.
- Dies kann durch Frostschäden verursacht werden, die zum unkontrollierten Austreten von Wasser führen.
Ursachen von Frostschäden:
Unabhängig von der Versicherungsart decken Gebäude- und Hausratversicherungenin Leipzig Frostschäden, die durch verschiedene Ursachen entstehen können, darunter:
- Installationsfehler: Fehler bei der Installation von Wasserleitungen können zu Frostschäden führen.
- Veraltetes oder korrodiertes Material: Wenn die Wasserzuleitung veraltet ist oder durch Korrosion geschädigt wurde, steigt das Risiko von Frostschäden.
- Frostbedingte Leitungs- oder Rohrbrüche: Durch Frost können Wasserleitungen gefrieren und platzen, was zu Leitungs- oder Rohrbrüchen führt.
Schadensumfang:
Der Schadensumfang, der durch Frostschäden verursacht wird, kann beträchtlich sein. Dies kann von beschädigten Wänden und Böden bis zu beschädigten persönlichen Gegenständen reichen. Die Deckungssummen variieren je nach individuellem Versicherungsvertrag.
Präventive Maßnahmen:
Es ist wichtig zu beachten, dass Versicherungen oft auch darauf hinweisen, dass präventive Maßnahmen ergriffen werden sollten, um Frostschäden zu verhindern. Dazu gehören ausreichende Beheizung aller Räume, Leerlaufenlassen von Wasserleitungen im Außenbereich, Isolierung von Rohren in frostgefährdeten Bereichen und das kontrollierte Auftauen eingefrorener Leitungen.
Gebäude- und Hausratversicherungen sichert bei Frostschäden an Wasserleitungen
Insgesamt bieten die Gebäude- und Hausratversicherungen Schutz vor den finanziellen Auswirkungen von Frostschäden an Wasserleitungen. Es ist ratsam, die individuellen Versicherungsbedingungen zu überprüfen und im Bedarfsfall mit dem Versicherungsanbieter zu kommunizieren, um die spezifischen Details und Deckungsumfänge zu klären.