(verpd) Inwieweit ein Fahrradfahrer, der wegen einer Mülltonne, die auf dem von ihm benutzten Radweg stand, stürzt und sich dabei verletzt, eine Mitschuld am Unfall treffen kann, verdeutlicht ein Gerichtsurteil. Lt. StVO ist ein Fahrradfahrer dazu verpflichtet, auf einem Radweg stehende Mülltonnen vorsichtig und mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu umfahren. Er hat bei einem Unfall keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber der Abfallentsorgungsfirma, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Das hat das Landgericht Frankenthal mit einem veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 4 O 25/21). Die private Unfallversicherung Leipzig bietet auch hier ausreichenden Schutz.
Ein Mann war mit seinem Fahrrad auf einem Radweg unterwegs, auf dem zwei Mülltonnen standen. Obwohl er die Behälter nach eigenen Angaben rechtzeitig erkannt hatte, fuhr er bei dem Versuch, ihnen auszuweichen, gegen einen von ihnen. Dabei kam er zu Fall und zog sich schwere Verletzungen zu.
Der Mann reichte Klage gegen das Abfallentsorgungs-Unternehmen ein. Darin behauptete der Radler, dass er nur deswegen gestürzt sei, weil die Müllwerker die leeren Tonnen anstatt auf dem Bürgersteig auf dem Radweg abgestellt hätten. Das stelle eine Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflicht dar. So hatte er keine Möglichkeit, ohne sich zu gefährden, an den Mülltonnen vorbeizufahren.
Kläger hat sich Unfall selbst zuzuschreiben
Diese Argumentation fanden die Richter des Frankenthaler Landgerichts wenig überzeugend. Sie wiesen die Klage als unbegründet zurück. Das Gericht gab an, dass das Abstellen von Mülltonnen auf einem Radweg zwar durchaus eine Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflicht darstellen kann. Denn schließlich würden die Behältnisse ein ruhendes Hindernis darstellen, das den Verkehrsfluss erheblich beeinträchtige. Der Kläger habe sich seinen Unfall dennoch selbst zuzuschreiben. Mit einer privaten Unfall-Versicherung ist er trotzdem abgesichert.
Private Unfallversicherung Leipzig - Grob fahrlässiges Verhalten des Radfahrers
Entscheidend sei nämlich, dass der Radfahrer die Tonnen rechtzeitig erkannt hatte. Als Radfahrer wäre verpflichtet gewesen, die Müllbehälter mit einem ausreichenden Seitenabstand zu umfahren. Der Radfahrer ist stattdessen sehr dicht an ihnen vorbeigefahren. Das sei grob fahrlässig gewesen. Daher habe er trotz des Verschuldens der Müllwerker keinen Anspruch auf die Zahlung von Schadenersatz sowie eines Schmerzensgeldes.
Das Unfallgeschehen zeigt auf, dass nicht immer ein anderer für einen erlittenen Unfallschaden haftet. Damit zumindest eine finanzielle Absicherung für mögliche Unfallfolgen wie Einkommenseinbußen durch eine dauerhafte Gesundheitsschädigung besteht, ist es für jeden Einzelnen sinnvoll, sich privat zu versichern. Die private Unfallversicherung Leipzig ist in diesem Fall angebracht.
Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu weitere diverse Lösungen wie eine private Unfall-, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits- oder auch eine Krankentagegeld-Versicherung an. Die Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig informieren und beraten interessierte Bürger gern zu Versicherungslösungen wie die private Unfallversicherung Leipzig, die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig und die Krankentagegeldversicherung Leipzig. Vereinbaren Sie noch heute ein persönliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Sie.