Der Mann reichte Klage gegen das Abfallentsorgungs-Unternehmen ein. Darin behauptete der Radler, dass er nur deswegen gestürzt sei, weil die Müllwerker die leeren Tonnen anstatt auf dem Bürgersteig auf dem Radweg abgestellt hätten. Das stelle eine Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflicht dar. So hatte er keine Möglichkeit, ohne sich zu gefährden, an den Mülltonnen vorbeizufahren.
Kläger hat sich Unfall selbst zuzuschreiben
Diese Argumentation fanden die Richter des Frankenthaler Landgerichts wenig überzeugend. Sie wiesen die Klage als unbegründet zurück. Das Gericht gab an, dass das Abstellen von Mülltonnen auf einem Radweg zwar durchaus eine Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflicht darstellen kann. Denn schließlich würden die Behältnisse ein ruhendes Hindernis darstellen, das den Verkehrsfluss erheblich beeinträchtige. Der Kläger habe sich seinen Unfall dennoch selbst zuzuschreiben. Mit einer privaten Unfall-Versicherung ist er trotzdem abgesichert.
Private Unfallversicherung Leipzig - Grob fahrlässiges Verhalten des Radfahrers
Entscheidend sei nämlich, dass der Radfahrer die Tonnen rechtzeitig erkannt hatte. Als Radfahrer wäre verpflichtet gewesen, die Müllbehälter mit einem ausreichenden Seitenabstand zu umfahren. Der Radfahrer ist stattdessen sehr dicht an ihnen vorbeigefahren. Das sei grob fahrlässig gewesen. Daher habe er trotz des Verschuldens der Müllwerker keinen Anspruch auf die Zahlung von Schadenersatz sowie eines Schmerzensgeldes.
Das Unfallgeschehen zeigt auf, dass nicht immer ein anderer für einen erlittenen Unfallschaden haftet. Damit zumindest eine finanzielle Absicherung für mögliche Unfallfolgen wie Einkommenseinbußen durch eine dauerhafte Gesundheitsschädigung besteht, ist es für jeden Einzelnen sinnvoll, sich privat zu versichern. Die private Unfallversicherung Leipzig ist in diesem Fall angebracht.
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