Private Haftpflicht für Waldgrundstück und Eigenheim

Private Haftpflichtversicherung von Finanzkompass Leipzig.

Immer wieder kommt es zu Fällen in denen Grundstückseigentümer und Hausbesitzer für Unfälle auf ihrem Grundstück haften müssen. Es kommt vermehrt zu Unfällen auf Wegen und Straßen, die von Wanderern oder Mountainbikern genutzt werden. Ein Sturz in einem Waldgrundstück kann zu hohen Kosten für die Grundstücks-Eigentümer Innen führen. Abgesehen von der Einhaltung Räum- und Streupflicht, sollte auch eine private Haftpflicht bzw. private Haftpflichtversicherung in Betracht gezogen werden.  

Haftungsfalle Waldgrundstück

Generell müssen Eigentümer Innen dafür Sorge tragen, dass von Ihrer Immobilie keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Doch selbst im Falle eines Sturzes auf einem Waldgrundstück, oder einem Unfall bei Glätte, können Eigentümer Innen zu Verantwortung gezogen werden. Da ein Unfall auf dem Gehweg einer Immobilie, oder ein Unfall durch herabfallende Bauteile für Eigentümer Innen fatale finanzielle Folgen mit sich ziehen kann, sollten die Räum- Streupflichten eingehalten werden sowie die Verkehrssicherungs-Pflichten beachtet werden. Leerstehende Gebäude und Ruinen sollten besonders gut abgesichert werden, um Unfälle zu vermeiden. Eine private Haftpflicht schützt Eigentümer Innen.

Auch wenn im Wald oft gilt: “Betreten auf eigene Gefahr!”, gibt es doch einige Ausnahmen die zu beachten sind. Laut der aktuellen Rechtsprechung sind auf Waldwegen, waldtypische Gefahren von der Verkehrssicherungs-Pflicht ausgeschlossen. Die Regelungen können sich kommunal unterscheiden.

Die Verkehrssicherungs-Pflicht besagt konkret: Derjenige der, die Verfügungsgewalt über ein Grundstück ausübt, hat dafür Sorge zu tragen das der Baumbestand keine Gefahr für andere darstellt und so angelegt ist, dass er nach forstwissenschaftlichen Erkenntnissen gegen Windwurf und Windbruch geschützt ist. Insbesondere sollte ein Umstürzen aufgrund von fehlender Standfestigkeit verhindert werden. 

Wer ein Grundstück besitzt hat die Verpflichtung die Zugangs- und Gehwege, die sich innerhalb des Grundstücks befinden begehbar zu halten. Schmutz, Eis und Schnee oder herabfallendes Laub können zu Unfällen führen und sollten deshalb regelmäßig beseitigt werden. Eine Schneeschnippe, Kehrschaufel und Straßenbesen sollten Eigentümer Innen also immer bereithalten. Besonders im Winter sollte auf den Zustand der Wege geachtet werden, um die Einhaltung der Räum und Streupflicht zu gewährleisten.

Auch Fußgängerwege, die der Kommune gehören und an ein privates Grundstück angrenzen, müssen von den Eigentümer Innen geräumt und gestreut werden. Die Räum- und Streupflicht wird in diesem Fall an die Eigentümer Innen übertragen. In den meisten Fällen legt eine Satzung der Gemeinde fest, in welchen zeitlichen Abständen, die Räumung erfolgen muss. Falls keine Satzungsregelung besteht, muss die Reinigung von Montag bis Samstag ab 7 Uhr und an Sonn und Feiertagen, ab 9 Uhr erfolgen. Bis 20 Uhr muss ein 120 Zentimeter breiter Weg gefahrenfrei begehbar sein.   

Welche Folgen hat die Nichteinhaltung der Räum- und Streupflicht?

Sollte eine Person auf einem Weg, der von nassem Laub bedeckt ist, ausrutschen und verunglücken, haften die Eigentümer Innen des Grundstücks. Sie haften auch dann, wenn der Schaden, in ihrer Abwesenheit entstanden ist. Waldgrundstücke sollten immer zusätzlich durch eine private Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Ein Wildzaun kann ungebetenen Gästen den Zutritt verweigern und vor unerwarteten Kosten schützen. 

Sollte auf einem Waldgrundstück ein beliebter Wanderweg verlaufen, welcher entlang einer denkmal-geschützen Ruine führt, kann es dazu kommen, dass Personen versuchen werden, die Ruine aus der Nähe zu betrachten. Ist die Ruine nicht richtig abgesperrt und eine Person verletzt sich schwer oder stirbt sogar, kann das für Eigentümer Innen ohne private Haftpflicht bzw. private Haftpflichtversicherung schwere rechtliche und finanzielle Konsequenzen mit sich ziehen. 

Die verunfallte Person kann Schäden, die durch den Unfall entstanden sind, von den Immobilienbesitzern einfordern. Falls diese Person, eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit erleidet, kann es zu einer Einkommensentschädigung durch die Besitzer Innen kommen. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit kann das katastrophale finanzielle Folgen für die Eigentümer Innen der Immobilie haben. Eine private Haftpflichtversicherung deckt auch Schäden ab, die an der Kleidung oder der Foto-Ausrüstung einer verunfallten Person entstanden sein könnten.

Es besteht auch die Möglichkeit, Streu- und Räumpflichten vertraglich auf die Mieter Innen zu übertragen. In den meisten Fällen werden die Pflichten an eine Hausverwaltung oder eine externe Firma übertragen. In diesem Fall müssen die Pflichten mit der beauftragen Firma vertraglich geregelt und kontrolliert werden, da im Schadensfall, die Eigentümer Innen verantwortlich gemacht werden können. Besonders in diesem Fall ist eine zusätzliche private Haftpflichtversicherung ratsam.

Verkehrssicherungs-Pflichten im Waldgrundstück oder Eigenheim

Abgesehen von der Räum- und Streupflicht, sollten weitere Verkehrssicherungs-Pflichten eingehalten werden. Es muss sichergestellt werden das sich Fassadenteile oder Ziegel durch Witterungsverhältnisse nicht lösen können. Eiszapfen oder lose Bauteile können zu schweren Unfällen führen und müssen befestigt werden. Es werden immer wieder Verstöße festgestellt, in denen die Missachtung dieser Pflichten auf Seiten der Hauseigentümer Innen, zu Straßen-Sperrungen und Unfällen führt. 

In einigen Fällen sind Städte und Gemeinden dazu gezwungen Maßnahmen einzuleiten, die den teilweisen Abriss eines Gebäudes oder die großräumige Absperrung und Absicherung beinhalten können. Die aus diesen Maßnahmen resultierenden Kosten müssen die Eigentümer Innen der Immobilie tragen. 

Bäume und Sträucher, die sich auf dem Gelände der Immobilie befinden, sollten regelmäßig beschnitten werden. Bäume die von Schädlingen befallen oder gar morsch sind, sollten rechtzeitig beseitigt werden, um Unfällen bei Sturm und Schnee vorzubeugen. Ein Waldgrundstück bedarf besonderer Aufmerksamkeit, da durch Stürme und Unwetter umstürzende Bäume zu schweren Unfällen mit hohen Kosten führen können. Ein gepflegter Forst trägt dazu bei ein intaktes Ökosystem zu formen. Das führt zu einem feuchteren Klima und beugt Waldbränden und Schädlingsbefall vor.

Auch umgestürzte Bäume können zu Unfällen führen und sollten entfernt werden, obwohl sie laut Rechtsprechung zu den waldtypischen Gefahren gehören. In bestimmten Fällen können Besitzer Innen aber trotzdem zu Verantwortung gezogen werden. Eine Megabaumgefahr besteht, wenn eine offensichtliche Gefahr von einem umgestürzten, erkrankten oder schwach verwurzelten Bäumen ausgeht. Wenn diese Gefahr nicht behoben wird, liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor. 

Falls eine Straße an das Waldgrundstück anschließt, müssen die Besitzer innen die Verkehrssicherungs-Pflichten für Waldbäume übernehmen. Das trifft auch im Fall einer Bahnstrecke zu. Das bedeutet konkret das die Straßen und Bahnstrecken von Baumumsturz, Astabbruch und in das Lichtprofil hineinragenden Ästen befreit werden müssen. Das gilt auch, wenn der Wald vor der Straße da war und zum Beispiel eine Straße durch das Waldgrundstück gebaut wird.

Bei Bäumen, die entlang einer Straße wachsen, sollte immer auch auf eine Schiefstellung oder andere Symptome geachtet werden. Bei einer Schieflage in Richtung Straße, kann es sich auch um Phototropismus handeln. Deswegen sollte auf eine Anhebung des Wurzeltellers geachtet werden. Ist eine Anhebung auf der von der Straße abgewandten Seite zu erkennen, sollte der Baum gefällt werden, um Unfälle zu vermeiden.

Aber auch Risse oder Stolperfallen auf Gehwegen und Treppen können zu Stürzen mit unangenehmen Folgen führen. Um das zu vermeiden, sollten solche Unebenheiten, abgesperrt oder ausgebessert werden. Das Geländer einer Treppe muss laut den Verkehrssicherungs-Pflichten fest verankert sein. Private Wege sollten zusätzlich immer durch eine private Haftpflicht abgesichert werden. 

Eigentümer Innen sollten darauf achten, dass Zugänge, die über das Grundstück zum Haus führen, ab 22 Uhr bis 7 Uhr gut beleuchtet sind. Um Strom zu sparen, können natürlich Bewegungsmelder genutzt werden. Der Zustand einer Immobilie sollte regelmäßig überprüft werden, um die Einhaltung der Verkehrssicherungs-Pflichten zu gewährleisten. So kann im Ernstfall, eine Schadensforderung an die Eigentümer Innen der Immobilie vermieden werden. 

Private Haftpflicht für Waldgrundstück und Wohnung

Eine private Haftpflichtversicherung eignet sich auch für Mieter Innen die Streu- und Räumpflichten vertraglich übernommen haben. Eigentümer Innen und Mieter Innen werden durch eine private Haftpflicht optimal vor unvorhergesehenen Kosten durch Unfälle auf dem Grundstück geschützt.

So eine Versicherungs-Police deckt im Schadensfall die entsprechenden Kosten aus Schadensersatz- oder Schmerzensgeld-Forderungen, die von Personen gestellt werden könnten, die auf dem Grundstück verunfallt sind. Dabei ist es wichtig das der Unfall auf Grund einer groben Missachtung der Verkehrssicherungs-Pflichten auf Seiten der Eigentümer Innen oder Mieter Innen passiert sein muss. Aber auch ungerechtfertigt hohe Forderungen können durch die private Haftpflicht abgewehrt werden.

Ein vermietetes Ein- oder Mehrfamilienhaus bedarf einer gesonderten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung eignet sich für Eigentümer Innen eines Hauses, oder eines unbebauten Grundstücks, in dem Sie nicht selbst leben. Falls Personen auf einem versicherten Grundstück, durch Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht auf Seiten der Besitzer Innen, zu Schaden kommen sollten, deckt die private Haftpflicht für Haus- und Grundbesitzer alle anfallenden Kosten. 

Besonders wenn Personenschäden zu beklagen sind, drohen in vielen Fällen fünfstellige Schadenersatzzahlungsforderungen. Schon mit einem geringen monatlichen Versicherungsbeitrag können rechtliche und finanzielle Folgen vermieden werden. Wichtig ist hier: die richtige Versicherungspolice. In einigen Fällen reicht die private Haftpflichtversicherung nicht aus und eine zusätzliche Versicherungspolice für Haus- und Grundbesitzer sollte abgeschlossen werden.

Generell sollten alle Mieter Innen und Eigentümer Innen die gesetzlich oder vertraglich festgelegte Streu- und Räumpflicht einhalten. Auch wenn eine private Haftpflicht abgeschlossen wurde, wird mit Missachtung der Pflichten eine Ordnungswidrigkeit begangen. Für diese Ordnungswidrigkeit wird ein Bußgeld verhängt. Sollte jemand durch die missachtete Streu- und Räumpflicht zu Schaden gekommen sein, oder durch eine missachtete Verkehrssicherungspflicht sogar gestorben sein, liegt eine Straftat vor.

In diesem Fall kann es für die Eigentümer Innen sogar zu einer Freiheits- oder Geld-Strafe kommen. Im Falle von Sicherungsmaßnahmen durch die Stadt oder Gemeinde können hohe Kosten für die Eigentümer Innen entstehen. Eine private Haftpflicht in Verbindung mit den vielen weiteren Angeboten der unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig, kann helfen diese und viele andere Risiken zu minimieren.  

 

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