(verpd) Wenn Lärm und Erschütterungen durch Baumaßnahmen in unmittelbarer Nähe, können bzgl. den im Mietvertrag vereinbarten Nutzungszwecks einen Mangel darstellen. Damit hat ein Mieter, der Räume angemietet hat und diese gewerblich oder freiberuflich nutzt, auch dann Anspruch auf Mietminderung hat, selbst wenn der Vermieter keinen Einfluss auf die Baumaßnahmen hat. Das geht aus einem aktuellen Urteil (Az.: 8 U 1006/20) des Kammergerichts Berlin hervor. Die Rechtsschutzversicherung Leipzig und die Mietrechtsschutz Leipzig sind eine wichtige Basis, um sein Recht erfolgreich durchsetzen zu können. Ein freiberuflicher Unternehmer hatte für seine Massagepraxis in einer ruhigen Berliner Seitenstraße Räume im Untergeschoss angemietet. Als in direkter Nähe eine Baustelle zum Abriss eines Hauses aufgemacht wurde, war es mit der Ruhe sofort vorbei. Dazu wurde der Fußweg für Fußgänger gesperrt. Die Passanten mussten einen anderen Weg nehmen. Betonmischer und weiteres schweres Baugerät wurde direkt vor dem Fenster der Massagepraxis abgestellt. Für den Unternehmer bedeutete das auch, dass Passanten und die Laufkundschaft die Massagepraxis kaum oder gar nicht mehr sehen konnten. Es kam in der Zeit der Baumaßnahmen zu erheblicher Staub- und zu Rissbildungen an den Wänden der Massagepraxis. Damit war eine Tätigkeit in der Praxis, die auf Stille und Entspannung basiert, nicht mehr möglich. Mit der Mietrechtsschutzversicherung Leipzig kann der Mieter sein Recht durchsetzen.
Mietrechtsschutz Leipzig - Fehlender Einfluss auf Bautätigkeiten
Mit der Rechtsschutzversicherung Leipzig und der Mietrechtsschutz-Versicherung Leipzig ist ein Rechtsstreit finanziell gesichert. Der Mieter wollte bei seinem Vermieter eine Mietminderung durchsetzen, die dieser aber zurückwies. Das begründete der Vermieter damit, dass er nicht der Bauherr der auf dem Nachbargrundstück genehmigten und durchgeführten Baumaßnahmen ist. Somit ist ein Anspruch auf Entschädigung durch Minderung der Miete unbegründet. Der Vermieter habe außerdem keinen Einfluss auf die Bauarbeiten.