(verpd) Wenn Lärm und Erschütterungen durch Baumaßnahmen in unmittelbarer Nähe, können bzgl. den im Mietvertrag vereinbarten Nutzungszwecks einen Mangel darstellen. Damit hat ein Mieter, der Räume angemietet hat und diese gewerblich oder freiberuflich nutzt, auch dann Anspruch auf Mietminderung hat, selbst wenn der Vermieter keinen Einfluss auf die Baumaßnahmen hat. Das geht aus einem aktuellen Urteil (Az.: 8 U 1006/20) des Kammergerichts Berlin hervor. Die Rechtsschutzversicherung Leipzig und die Mietrechtsschutz Leipzig sind eine wichtige Basis, um sein Recht erfolgreich durchsetzen zu können. Ein freiberuflicher Unternehmer hatte für seine Massagepraxis in einer ruhigen Berliner Seitenstraße Räume im Untergeschoss angemietet. Als in direkter Nähe eine Baustelle zum Abriss eines Hauses aufgemacht wurde, war es mit der Ruhe sofort vorbei. Dazu wurde der Fußweg für Fußgänger gesperrt. Die Passanten mussten einen anderen Weg nehmen. Betonmischer und weiteres schweres Baugerät wurde direkt vor dem Fenster der Massagepraxis abgestellt. Für den Unternehmer bedeutete das auch, dass Passanten und die Laufkundschaft die Massagepraxis kaum oder gar nicht mehr sehen konnten. Es kam in der Zeit der Baumaßnahmen zu erheblicher Staub- und zu Rissbildungen an den Wänden der Massagepraxis. Damit war eine Tätigkeit in der Praxis, die auf Stille und Entspannung basiert, nicht mehr möglich. Mit der Mietrechtsschutzversicherung Leipzig kann der Mieter sein Recht durchsetzen.
Mietrechtsschutz Leipzig - Fehlender Einfluss auf Bautätigkeiten
Mit der Rechtsschutzversicherung Leipzig und der Mietrechtsschutz-Versicherung Leipzig ist ein Rechtsstreit finanziell gesichert. Der Mieter wollte bei seinem Vermieter eine Mietminderung durchsetzen, die dieser aber zurückwies. Das begründete der Vermieter damit, dass er nicht der Bauherr der auf dem Nachbargrundstück genehmigten und durchgeführten Baumaßnahmen ist. Somit ist ein Anspruch auf Entschädigung durch Minderung der Miete unbegründet. Der Vermieter habe außerdem keinen Einfluss auf die Bauarbeiten.
Der Richter des Berliner Kammergericht vertrat dazu den Standpunkt, dass es darauf gar nicht ankomme. Der Klage des Mieters auf Minderung der Miete wurde stattgegeben.
Mietrechtsschutz Leipzig - Eine Frage der Nutzungsmöglichkeit
Durch die massiven Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten und insbesondere durch den verursachten Lärm durch die Abriss-, Tiefbau- und Rohbauarbeiten sei die Tauglichkeit der Mietsache zur Nutzung der im Mietvertrag vereinbarten Geschäftstätigkeit in nicht unerheblicher Weise gemindert gewesen.
Das Gericht gab dazu an „Gemäß Paragraf 536 Absatz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist die vereinbarte Miete kraft Gesetz dann gemindert, wenn die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder (erheblich) mindert, oder ein solcher Mangel während der Mietzeit entsteht. Als Mangel gilt, wenn der tatsächliche Zustand der Mietsache vom vertraglich vorausgesetzten Zustand abweicht“. Die Mietminderung des Klägers sei damit berechtigt gewesen.
Mietrechtsschutzversicherung Leipzig - Mietminderung in Höhe von 20 Prozent
Nach Ansicht der Richter wird in solch einem Fall auch kein Verschulden des Vermieters vorausgesetzt. Ein Mieter kann daher die Miete eigenständig kürzen, auch wenn der Vermieter nicht in der Lage ist, den angezeigten Mangel zu beseitigen. Im Streitfall steht den Betroffenen Mitern eine Mietrechtsschutz Leipzig zur Seite.
Da laut Vertrag, die vereinbarte Nutzung der Mietsache nur noch eingeschränkt möglich sei, ist die Mietminderung möglich. Das Gericht vertrat den Standpunkt, dass eine Mietminderung von 20 Prozent für den Zeitraum der aufwendigen Baumaßnahmen (Abriss- und Neubauarbeiten) am Nachbargrundstück angemessen sei.
Für die durch die Baumaßnahmen entstandenen Risse an Wänden und Decken wurde nochmals eine weitere Mietminderung um drei Prozent veranschlagt. Durch die Richter wurde ein Rechtsmittel gegen ihre Entscheidung nicht zuzulassen.
Übrigens, wer als Mieter eine Mietrechtsschutz-Versicherung Leipzig oder Rechtsschutzversicherung Leipzig hat, entgeht dem Risiko, im Streitfall die Gerichts- und/oder Anwaltskosten selbst tragen zu müssen.
Denn die Mietrechtsschutz Leipzig übernimmt diese Kosten bei Streitigkeiten für den Mieter, wenn der Rechtsschutzversicherer vorab eine Leistungszusage erteilt hat.
Eine derartige Rechtsschutzabsicherung gibt es für Freiberufler und Gewerbetreibende entweder als separate Police oder als optionalen Zusatzbaustein in der Firmenrechtsschutz-Versicherung.
Privatpersonen können eine Mietrechtsschutz Leipzig ebenfalls als Einzelpolice oder als Einschluss in die Privatrechtsschutz-Versicherung Leipzig erhalten. Die unabhängigen Versicherungsmakler und Finanzberater Leipzig von Finanzkompass Leipzig beraten Interessenten gern zu den Themen Rechtsschutzversicherung Leipzig und Mietrechtsschutzversicherung Leipzig.
Das könnte Sie auch interessieren
Private Krankenversicherung Leipzig
Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig