Hausratversicherung zur Absicherung bei Brandschäden

Hausratversicherung und Gebäudeversicherung von Finanzkompass Leipzig.

(verpd) Ein Loch in einem Rock durch eine Zigarette oder ein Brandloch in einem Sessel ist unangenehm. Oft ärgert man sich tagelang darüber. Aber die eigene Existenz ist davon nicht betroffen. Wenn aber die Wohnung oder gar ein vollständiges Wohnhaus einem Brand zum Opfer fällt, ist das wirklich schlimm. Mit einer Hausratversicherung und/oder Gebäudeversicherung kann man sich auch vor Schäden dieser Art schützen.

In einem Privathaushalt gibt es verschiedene Ursachen, die zu einem Brand führen können. Sehr oft sind es defekte Elektroleitungen oder Elektrogeräte, oder ein Verteiler, der überlastet ist.

Sehr viele Haus- und Wohnungsbrände sind auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. So in der Küche, wenn Fett in der Pfanne unbeaufsichtigt erhitzt wird oder eine Kerze unbemerkt umfällt und die Gardine entzündet. Aber auch Blitzeinschläge sind sehr oft die Ursache für einen Brand.

Häufiger als sonst kommt es am Jahresende zu Wohnungsbränden. So in der Weihnachtszeit, wenn der Weihnachtsbaum in Flammen steht oder eine Silvesterrakete einen Wohnungsbrand auslöst. Mit einer Hausrat- und Gebäudeversicherung kann sich der Einzelne zumindest vor den finanziellen Folgen absichern, wenn das Eigentum in den Flammen vernichtet wurde.

Gebäudeversicherung schützt auch bei einem Hausbrand

Eine Hausrat- und für Hausbesitzer zudem eine Wohngebäude-Versicherung ist wichtig. Das bestätigen die aktuellen Zahlen des GDV Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Im Jahr 2019 wurden laut GDV den Versicherungen im Bereich Wohngebäude 180.000 versicherte Brandschäden an Wohnhäusern mitgeteilt.

Für diese Brandschäden erstatteten die Versicherungsunternehmen diesen Kunden 1,7 Milliarden Euro. Die Versicherer zahlten für diese Brandschäden den betroffenen Kunden fast 1,17 Milliarden Euro.

Im Jahr 2019 wurden von den Versicherungen 170.000 Hausratschäden im Gesamtwert von 350 Millionen Euro durch Wohnungsbrände gemeldet. Die Versicherer Hausrat- und Gebäudeversicherungen zahlten somit im Jahr 2019 rund 1,52 Milliarden Euro an Versicherungsleistungen für Brandschäden.

Die Zahlen steigen besonders zum Jahresende dramatisch an. „2019 registrierten die Versicherer in der Advents- und Weihnachtszeit mit 29.000 Bränden etwa 9.000 mehr als in einem Vergleichsmonat im Frühjahr oder Herbst“, so der GDV.

Die Hausratversicherung

Brandschäden am Hausrat, dazu gehören Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Kleidung, Geschirr, Werkzeug, Computer, Spielzeug, Nahrungsmittel sowie sonstige Ge- und Verbrauchsgüter, lassen sich mit einer Hausratversicherung absichern.
Bei einem Versicherungsschaden trägt der Versicherer die notwendigen Kosten, um beschädigte Gegenstände des Hausrates zu reparieren oder, falls sie nicht repariert werden können, neu anzuschaffen.

Für den Schadensfall ist eine Unterversicherung auf jeden Fall zu verhindern. Es ist darauf zu achten, dass die in der Hausratversicherung vereinbarte Versicherungssumme mindestens dem Neuwert des gesamten Hausrats entspricht.

Liegt der Versicherungsbetrag darunter, kann das im Falle eines Schadens zu einer anteiligen Minimierung der Leistungen führen. Für Wertgegenstände, dazu zählen Bargeld, Wertpapiere, Schmuck und Antiquitäten gelten meist in der Hausratversicherung vereinbarten Grenzen zur Entschädigung durch den Versicherer.

Die Gebäudeversicherung

Werden ein Haus oder fest mit der Immobilie verbundene Teile wie verklebte Teppiche, Einbaumöbel oder Sanitäranlagen durch einen Brand beschädigt oder zerstört, ersetzt eine bestehende Gebäudeversicherung unter anderem die Reparatur- oder Wiederherstellungs-Kosten.

Es ist zu empfehlen, in der Gebäudeversicherung eine Neuwertentschädigung zu hinterlegen. In aktuellen Hausratversicherungen wird dazu ein gleitender Neuwert empfohlen. Damit wird die Versicherungssumme laufend an die aktuellen Bau- und Materialpreise anpasst.

Ist der Versicherung der Neuwert versichert, werden im Schadensfall und unabhängig von einer Wertminderung des versicherten Objektes durch Alter und Abnutzung, die gesamten Kosten übernommen, die gebraucht werden, um beschädigte Wohngebäude oder Gebäudeteile wieder in einen neuwertigen Zustand zu bringen.

Die Folgekosten eines Brandes in der Gebäudeversicherung mitabsichern

Bei einer Gebäude- und der Hausratversicherung ist darauf zu achten, dass auch die Folgekosten eines Brandes in einer ausreichenden Höhe durch die jeweilige Versicherungspolice mit abgesichert sind.

Zu den Folgekosten gehören notwendige Lösch-, Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten. Dazu zählen aber auch Hotel- oder Mietausfallkosten, wenn das Haus durch den Schaden zeitweise nicht bewohnbar ist.

In einigen Gebäude- und Hausratpolicen können auch grob fahrlässig verursachte Schäden mitversichert werden. Grob fahrlässig wäre es beispielsweise, wenn man eine brennende Kerze beim Verlassen des Raumes nicht löscht und es dadurch zu einem Brand kommt.

Ohne die Mitversicherung grob fahrlässig verursachter Schäden kann der Hausrat- und/oder Gebäudeversicherer die Schadenleistungen entsprechend der Schadenhöhe, die im direkten Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit entstanden ist, anteilig kürzen.

Was im Brandfall zu tun ist

Die Rauchmelder im Haus oder der Wohnung sind lebenswichtig. Laut den Veröffentlichungen des Forums Brandrauchprävention e.V. haben die Betroffenen bei einem beginnenden Brand im Durchschnitt nur vier Minuten Zeit zur Flucht. Dann werden das Feuer und der Rauch zu einer echten Gefahr für Leib und Leben.

Nur wenige Atemzüge vom Rauch des Brandes genügen, um bewusstlos zu werden und zu ersticken. Der Brandrauch enthält die geruchlosen, aber giftigen Rauchgase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.

Je eher die Betroffenen bei einem Brand gewarnt werden, desto größer ist die Chance, sich selbst und auch andere retten zu können. Im Falle eines Brandes sollte man versuchen zu löschen. Gelingt es nicht das Feuer sofort unter Kontrolle zu bringen, dann ist das Vorhaben als aussichtslos einzustufen und das Haus ist unverzüglich zu verlassen.

Bei der Flucht sind alle Zimmertüren und auch die Wohnungstür zu schließen. Die Türen werden aber nicht abgeschlossen. Auf dem Weg ins Freie sind die Treppen zu nutzen. Der Fahrstuhl darf nicht mehr benutzt werden. Die Feuerwehr ist umgehend über den telefonischen Notruf 112 zu verständigen.