Gebäudeversicherung - Gefrorene Wasserleitungen verursachen häufig Gebäudeschäden

Die Gebäudeversicherung von Finanzkompass Leipzig deckt auch Schäden durch eingefrorene Wasserleitungen.

(verpd) Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat aktuell informiert, dass den Gebäudeversicherern jährlich zwischen 30.000 und 40.000 Gebäudeschäden durch gefrorene wasserführende Leitungen und Rohre gemeldet werden. Solche Schäden lassen sich durch geeignete Maßnahmen verhindern. Die Gebäudeversicherung deckt üblicherweise Leitungswasserschäden am versicherten Gebäude, einschließlich an den Wänden, Decken, Böden sowie an fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen wie Tapeten, fest verbauten Heizkörpern, Parkettböden oder verklebten Teppichen ab. Mit geeigneten Präventivmaßnahmen können Frostschäden an wasserführenden Leitungen verhindert werden.

Eine Hausratversicherung übernimmt Leitungswasserschäden, die am Inventar des Haushaltes wie an Möbeln, Bildern, Elektrogeräten und loseverlegten Teppichen entstehen, ab. Leitungswasserschäden sind Schäden, die durch ein bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden sind.

Schäden in dieser Art können durch Installationsfehler und durch mangelhaftes oder ungeeignetes sowie durch Korrosion oder Frost geschädigtes Material der Wasserzuleitung verursacht werden. Elementarschäden an Gebäuden richten ebenfalls erhebliche Sachschäden an. Ein starker Wind oder Orkan genügt, um einen recht großen Schaden anzurichten.

Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zufolge, zahlen die Gebäudeversicherer in jedem Jahr für rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden. 30.000 bis 40.000 dieser Schäden sind durch gefrorene Wasserleitungen entstanden. Die Leitungswasserfrostschäden liegen zwischen 120 und 150 Millionen Euro im Jahr.

Gebäudeversicherung - Wie sich Frostschäden an Wasserleitungen vermeiden lassen

Als Ursache für die hohen Schäden durch gefrorene Wasserleitungen an Gebäuden kann u.a. angegeben werden, dass die Wasserleitungen i.d.R. unter Putz liegen. So ist es für Eigentümer, Mieter und Vermieter bei einem Rohrdefekt recht kompliziert, den genauen Schadensort zu lokalisieren. Dann kommt dazu, je länger das Wasser am Schadensort austritt, umso höher sind die Gebäudeschäden.

Allein durch das Bersten der Rohre kommt es zu erheblichen und vor allem teuren Schäden am Mauerwerk der Gebäude. In seltenen Fällen werden eingefrorene Wasserleitungen schnell ausfindig gemacht, wenn kein Trinkwasser mehr aus der Leitung fließt, oder wenn bei defekten Heizrohren die Heizkörper nur noch wenig oder keine Wärme mehr abgeben.

Gebäudeversicherung - Empfehlungen und Tipps

Für Hausbesitzern und Mietern hat der GDV einige Tipps zusammengestellt, um Frostschäden an wasserführenden Leitungen zu vermeiden. Beachten Sie die Tipps auf jeden Fall.

Wärme ist das wirksamste Frostschutzmittel für Wasserrohre. Alle Räume sollten daher ausreichend geheizt werden. An der Heizung wird das Heizungsventil nie vollständig zugedreht.

Die Stellung Frostschutz am Ventil des Heizkörpers schafft nur bedingt Sicherheit, d.h. der Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Weiter entfernt liegende Rohre werden nicht geschützt.

Alle Wasserleitungen im Außenbereich oder auch in unbeheizten Räumen sind in den kalten Monaten leerlaufen zu lassen. Mit dieser kleinen Maßnahme können sehr hohe Kosten vermieden werden. Die Zeit für das Leerlaufen der wasserführende Rohre sollten Sie sich auf jeden Falle nehmen.

Undichte Fenster und Türen im Außenbereich sind abzudichten und die Isolierungen sind zu erneuern. So kann keine kalte Luft auf die Rohrleitungen wirken und einfrieren lassen. Die Kellerfenster sind zu schließen und gegebenenfalls neu abzudichten.

Schützen Sie freiliegende Wasserrohre und auch Wasserspeicher mit wärmedämmendem Isoliermaterial im Winter vor eisigen Temperaturen.

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