Elementarschadenversicherung - Viele Häuser von Starkregen bedroht

Elementarschadenversicherung von Finanzkompass Leipzig.

(verpd) Auch wenn es in Nähe einer Immobilie keinen Bach oder Fluss gibt, kann das Gebäude durch eine Überschwemmung aufgrund sehr starker Regenfälle beschädigt werden. Durch aufwendige Datenauswertungen wurde herausgefunden, dass in Deutschland jede achte Wohnadresse ein besonders hohes Starkregenrisiko im Vergleich zu den anderen Wohnadressen aufweist. Durch gemeinsame Datenauswertung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und des Deutschen Wetterdienstes wurde ermittelt, dass es auch deutliche regionale Unterschiede gibt. Mit einer Elementarschadenversicherung schützt man sich im Schadensfall vor den finanziellen Folgen einer Überschwemmung.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und der Deutsche Wetterdienst (DWD) haben gemeinsame Recherchen herausgefunden, in welchen Regionen Deutschlands die meisten Haushalte von Starkregenschäden betroffen sein könnten.

In Deutschland kann es in allen Regionen zu Starkregen kommen. Auschlaggebend ist die Lage eines Gebäudes, in welchem Umfang es durch ein solches Ereignis beschädigt werden kann.

So wurden durch den GDV rund 21,9 Millionen Gebäudeadressen in Deutschland in Abhängigkeit ihrer Lage in drei unterschiedlich hohe Gefährdungsklassen für Starkregen eingeordnet.

Elementarschadenversicherung - Hohe Gefährdung durch Starkregen für jede achte Wohnadresse

Die SGK3, das ist die höchste Starkregengefährdungs-Klasse (SKG), haben Gebäude, die in einem Tal oder in der Nähe eines fließenden Gewässers wie eines Baches oder eines Flusses errichtet wurden. Das gilt 11,8 Prozent aller Gebäude in der Bundesrepublik. Konkret ist somit jede achte Wohnadresse bei Starkregen besonders gefährdet.

Dabei sind regional Unterschiede zu beachten. Im Bundesland Thüringen ist mehr als jede fünfte Gebäudeadresse in SKG 3 eingeordnet. In Sachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Saarland, Bayern und Niedersachsen sind zwischen zehn und unter 20 Prozent der Adressen in die höchste Starkregengefährdungs-Klasse einzuordnen.

In Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern hat jede zehnte bis zwanzigste Gebäudeadresse eine SKG-3-Einstufung.

Die mittlere Starkregengefährdung (SKG 2) gilt für Häuser, die in der Ebene oder im unteren oder mittleren Bereich eines Hanges stehen. Der SKG 2-Gefährdungsklasse werden 65,7 Prozent alle Gebäude in der Bundesrepublik zugeordnet.

Am wenigsten sind Häuser der Gefahr, einen Schaden durch Starkregen ausgesetzt zu sein, die auf einer Kuppe oder im oberen Bereich eines Hanges erbaut wurden. Laut dem GDV entspricht das Starkregengefährdungs-Klasse SKG 1. Etwa 22,5 Prozent der Wohnadressen entfallen auf die Starkregengefährdungs-Klasse SKG 1.

Mehr als die Hälfte der Gebäude nicht ausreichend versichert

Eine geringere Gefährdung ist kein Garant dafür, dass hier kein Starkregenrisiko besteht. Die Statistiken belegen es: Starkregen kann überall auftreten, auch weitab von Gewässern oder in Tallagen und zu Überschwemmungen führen und die erheblichen Schäden anrichten. Es ist allgemein bekannt, je tiefer ein Gebäude liegt, je länger das Wasser darinsteht, desto höher ist der Schaden.

Viele Immobilienbesitzer unterschätzen das Risiko starker Regenfälle für ihr Haus. Starke Regenfälle können Gebäude bis zur Unbewohnbarkeit beschädigen. Der GDV hat veröffentlicht, dass über die Hälfte der Gebäude bislang nicht gegen Naturgefahren, wie Hochwasser, Starkregen und Überschwemmung versichert sind.

Für fast alle Wohngebäude existiert eine Wohngebäude-Versicherung. Mit dieser Versicherung sind Gebäudeschäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm ab Windstärke acht, Hagel und bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser abgesichert, nicht jedoch Schäden durch Starkregen.

Schäden an Immobilien durch Hochwasser und Starkregen lassen sich mit einer Elementarschadenversicherung absichern. Durch eine Elementarschadenversicherung sind auch Schäden durch Rückstau, Schneeschmelze, Schneelast, Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Vulkanausbruch versichert.

Eine Absicherung gegen Elementarrisiken ist in einer Gebäudeversicherung bereits enthalten. In den meisten bestehenden Policen sind diese Risiken nicht miteingeschlossen, können aber optional miteingeschlossen werden.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig informieren Interessenten gern zum Thema Risiko Starkregen, Hausratversicherung und Elementarschadenversicherung.

 

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