BGH erleichtert Eigenbedarfskündigung bei Umbau und Verkauf – was Vermieter & Mieter jetzt wissen sollten

Helles Wohnzimmer einer modernen Stadtwohnung mit Sofa, Pflanze und großen Fenstern – Symbolbild für BGH erleichtert Eigenbedarfskündigung

Aktuelles Mietrecht-Urteil & Versicherungstipps von Finanzkompass GmbH Leipzig

1. Hintergrund: Das neue BGH-Urteil zur Eigenbedarfskündigung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im September 2025 ein wichtiges Urteil gesprochen. Es geht darum, wann ein Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen darf. In dem Fall lebten Vermieter und Mieter im selben Haus in Berlin. Der Vermieter wollte seine eigene Wohnung umbauen, mit dem Dachgeschoss verbinden und danach die neue, größere Wohnung verkaufen. Dafür brauchte er vorübergehend die Wohnung der Mieterin im Stockwerk darunter.

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Der Vermieter kündigte der Mieterin wegen Eigenbedarfs. Die Mieterin weigerte sich auszuziehen. Das Landgericht Berlin gab zuerst der Mieterin recht. Erst der BGH entschied später anders und stärkte damit die Rechte der Vermieter.

Wichtig: Der BGH sagt in diesem Urteil, dass es auch Eigenbedarf sein kann, wenn der Vermieter die Wohnung nur für eine Übergangszeit braucht, um umbauen zu können – und wenn er die neue, umgebaute Wohnung später verkaufen möchte. Es reicht also, dass der Vermieter die Wohnung für sich während des Umbaus benötigt. Dass die neu geschaffene Wohnung danach verkauft wird, ist kein Hindernis für eine Eigenbedarfskündigung.

Das bedeutet: Umbau und anschließender Verkauf stehen einer Eigenbedarfskündigung nicht automatisch entgegen, wenn der Vermieter in der Zwischenzeit selbst in die Mietwohnung einziehen will oder sie ernsthaft dafür benötigt.

2. Was bedeutet „Eigenbedarf“ überhaupt?

Viele Menschen in Leipzig, Halle und ganz Deutschland kennen den Begriff „Eigenbedarf“, aber nicht alle wissen ganz genau, was dahinter steckt. Deshalb hier eine Erklärung in einfachen Worten.

2.1 Juristische Grundlage – kurz erklärt

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, dass ein Vermieter den Mietvertrag kündigen darf, wenn er die Wohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder für Personen aus seinem Haushalt benötigt. Vereinfacht gesagt: Der Vermieter sagt, „Ich brauche diese Wohnung für mich oder nahe Angehörige.“

2.2 Typische Beispiele für Eigenbedarf

  • Der Vermieter möchte selbst in die Wohnung ziehen, weil sie näher am Arbeitsplatz liegt.
  • Das erwachsene Kind des Vermieters braucht eine eigene Wohnung zum Studium oder für die Ausbildung.
  • Ein Elternteil des Vermieters wird pflegebedürftig und soll in die Nähe der Familie ziehen.
  • Die bisherige Wohnung des Vermieters ist zu klein geworden, zum Beispiel wegen Familienzuwachs.

Wichtig ist: Der Eigenbedarf muss ernsthaft und nachvollziehbar sein. Und er muss im Kündigungsschreiben verständlich und ausreichend begründet werden.

3. Was ändert sich durch das Urteil für Vermieter?

Das BGH-Urteil macht deutlich: Vermieter dürfen Eigenbedarf auch dann geltend machen, wenn der Bedarf mit einem Umbau und einem späteren Verkauf zusammenhängt. Entscheidend ist, dass der Vermieter die Wohnung in der Zwischenzeit wirklich selbst nutzt oder dafür benötigt.

3.1 Stärkung der Vermieterrechte

Für Vermieter bedeutet das Urteil:

  • Eigenbedarf kann auch vorliegen, wenn die Wohnung nur vorübergehend für einen Umbau genutzt wird.
  • Ein späterer Verkauf der umgebauten Wohnung steht der Eigenbedarfskündigung nicht grundsätzlich entgegen.
  • Es reicht, wenn der Wunsch des Vermieters nachvollziehbar ist – er muss nicht „lebensnotwendig“ sein.

3.2 Trotzdem bleibt Vorsicht wichtig

Auch wenn das Urteil Vermieter stärkt, gilt weiterhin:

  • Das Kündigungsschreiben muss sauber begründet sein.
  • Der Vermieter darf den Eigenbedarf nicht vortäuschen.
  • Mieter haben weiterhin Rechte auf Widerspruch und können Härtefälle geltend machen (z.B. hohes Alter, Krankheit, fehlender Ersatzwohnraum).

4. Was bedeutet das Urteil für Mieter?

Für Mieter in Leipzig und überall in Deutschland ist dieses Urteil eine eher schlechte Nachricht. Denn: Eigenbedarfskündigungen werden ein Stück leichter. Auch Vermieter, die umbauen und danach verkaufen wollen, können sich nun eher auf Eigenbedarf berufen.

4.1 Mehr Unsicherheit für langjährige Mieter

Besonders betroffen sind oft Mieter, die schon sehr lange in einer Wohnung leben und deren Vermieter im selben Haus wohnt. Wenn der Vermieter umbauen möchte, kann er argumentieren, dass er die Mietwohnung währenddessen selbst braucht – und das Gericht kann das als Eigenbedarf anerkennen.

4.2 Mieterrechte bleiben trotzdem bestehen

Trotzdem haben Mieter weiterhin wichtige Rechte:

  • Prüfung der Kündigung: Ein Mieter kann prüfen lassen, ob die Begründung wirklich stimmig ist.
  • Härteeinwand (§ 574 BGB): Wenn der Umzug eine besondere Härte bedeutet (z.B. hohes Alter, schwere Krankheit), kann der Mieter sich wehren.
  • Fristen: Vermieter müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Je länger der Mieter in der Wohnung lebt, desto länger ist die Frist.
  • Unterstützung: Mieter können sich an Mietervereine, Anwälte und Beratungsstellen wenden.

5. Vergleich: frühere Rechtslage vs. BGH-Urteil (vereinfachte Übersicht)

Die folgende Tabelle zeigt vereinfacht, was sich durch das BGH-Urteil geändert hat. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, gibt aber einen schnellen Überblick.

Aspekt Frühere Sicht (vereinfacht) Nach BGH-Urteil 24.09.2025 (Tendenz)
Umbau & Verkauf Häufig eher als wirtschaftliches Interesse bewertet, eher Verwertungskündigung. Kann als Eigenbedarf gelten, wenn Vermieter die Wohnung während der Bauphase selbst benötigt.
Selbst geschaffener Bedarf Zum Teil kritisch gesehen („künstlich erzeugter“ Eigenbedarf). Selbst geschaffener Bedarf kann zulässig sein, wenn er ernsthaft begründet ist.
Rolle der Gerichte Manche Gerichte lehnten Eigenbedarf eher ab, wenn vor allem Verwertung im Vordergrund stand. BGH betont: Maßstab ist Eigenbedarf, nicht automatisch Verwertung, wenn der Vermieter die Wohnung selbst nutzen will.
Stellung der Vermieter Etwas unsicherer, ob Umbau & Verkauf Eigenbedarf rechtfertigt. Rechtslage klarer, Position der Vermieter gestärkt.
Stellung der Mieter Schutz durch strenge Auslegung des Eigenbedarfs etwas stärker. Mehr Risiko für Kündigungen, trotzdem Härtefallschutz und Widerspruchsrechte.

6. Diagramm: Ablauf einer Eigenbedarfskündigung in einfachen Schritten

Dieses „Diagramm“ zeigt Schritt für Schritt, wie eine Eigenbedarfskündigung typischerweise abläuft. Es ist bewusst vereinfacht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Ablauf einer Eigenbedarfskündigung (vereinfachtes Prozess-Diagramm)
[Vermieter prüft Bedarf]
        ↓
Grund wirklich Eigenbedarf? (Selbstnutzung / Angehörige / Umbau mit Eigen­nutzung)
        ↓
[Rechtliche Prüfung & Beratung]
        ↓
Kündigungsschreiben mit Begründung und Frist
        ↓
[Mieter erhält Kündigung]
        ↓
Mieter prüft: Ist die Begründung plausibel? Härtefall möglich?
        ↓
Option A: Mieter akzeptiert → Wohnung wird fristgerecht geräumt
        ↓
Option B: Mieter widerspricht / zieht nicht aus
        ↓
[Gerichtliche Klärung]
        ↓
Urteil: Kündigung wirksam? Härtefall? Verlängerung oder Aufhebung?
    

Tipp für Vermieter: Holen Sie sich vor einer Eigenbedarfskündigung unbedingt fachliche Unterstützung – etwa von einem Fachanwalt und ergänzend von einem erfahrenen Versicherungs- und Finanzberater, zum Beispiel der Finanzkompass GmbH Leipzig. So lassen sich rechtliche und finanzielle Risiken besser steuern.

7. Checkliste für Vermieter inkl. Versicherungsschutz

Als Vermieter sind Sie nicht nur von der Rechtslage betroffen, sondern auch von finanziellen Risiken. Streit mit Mietern, Prozesskosten, Mietausfall oder Schäden am Gebäude können teuer werden. Hier hilft eine gute Kombination aus Immobilienversicherung und Rechtsschutz.

7.1 Checkliste: Was sollte ein Vermieter jetzt prüfen?

Schritt Frage Hinweis von Finanzkompass Leipzig
1 Liegt wirklich Eigenbedarf vor (auch bei Umbau)? Bedarf realistisch planen, Umbau- und Verkaufspläne schriftlich festhalten.
2 Ist das Kündigungsschreiben rechtssicher formuliert? Juristische Prüfung empfehlen, z.B. durch Fachanwalt für Mietrecht.
3 Besteht ein Vermieter-Rechtsschutz oder Wohnungs-Rechtsschutz? Rechtsschutzversicherung kann Prozesskosten übernehmen – prüfen & optimieren.
4 Ist das Gebäude ausreichend versichert? Wohngebäudeversicherung an aktuelle Bau- und Wiederherstellungskosten anpassen.
5 Gibt es eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht? Wichtiger Schutz bei Unfällen von Handwerkern, Besuchern oder Mietern auf dem Grundstück.
6 Umbau geplant – wie sind Bauarbeiten abgesichert? Bauleistungsversicherung und ggf. Feuerrohbauversicherung prüfen.
7 Möglicher Mietausfall einkalkuliert? Mietausfall- oder Ertragsausfall-Bausteine können sinnvoll sein – individuell prüfen.

7.2 Einfache Risikoübersicht (Diagramm als Tabelle)

Risiko Beispiel Mögliche Absicherung
Rechtsstreit mit Mieter Mieter akzeptiert Eigenbedarfskündigung nicht, Klage wird nötig. Vermieter- oder Immobilien-Rechtsschutzversicherung
Schäden durch Umbau Handwerker beschädigen Leitungen, Wasserschaden im Haus. Bauleistungsversicherung, erweiterte Wohngebäudeversicherung
Haftung bei Unfällen Besucher stürzt auf vereister Treppe vor dem Haus. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Mietausfall Wohnung steht nach Kündigung und Umbau länger leer als geplant. Bausteine zum Mietausfallschutz, finanzielle Rücklagen, Beratung zur Liquiditätsplanung

8. Wie Finanzkompass GmbH Leipzig Vermieter & Eigentümer unterstützt

Die Finanzkompass GmbH aus Leipzig ist seit vielen Jahren auf Versicherungslösungen für Immobilienbesitzer, Vermieter und Kapitalanleger spezialisiert. Gerade bei Themen wie Eigenbedarf, Umbau und Verkauf ist es wichtig, nicht nur die juristische Seite, sondern auch die finanzielle Absicherung im Blick zu haben.

8.1 Unsere Schwerpunkte für Vermieter & Eigentümer

  • Analyse Ihrer aktuellen Immobilien- und Vermögenssituation.
  • Überprüfung Ihrer bestehenden Wohngebäude- und Hausratversicherungen.
  • Beratung zu Vermieter-Rechtsschutz und anderen Rechtsschutzlösungen.
  • Erarbeitung eines maßgeschneiderten Versicherungskonzepts für Ihre vermieteten Objekte.
  • Unterstützung bei der Risikoplanung rund um Umbau, Modernisierung und Verkauf.
  • Begleitung bei Fragen zu Mietausfall, Haftung und Umbaukosten.

8.2 Vorteile für Kunden in Leipzig und Umgebung

  • Regionale Expertise: Wir kennen den Immobilienmarkt in Leipzig, Halle und Mitteldeutschland.
  • Unabhängige Beratung: Wir sind nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden.
  • Transparente Lösungen: Wir erklären Tarife, Bedingungen und Leistungen in klarer, verständlicher Sprache.
  • Persönlicher Kontakt: Sie erreichen uns telefonisch, online oder vor Ort in Leipzig.

9. Häufige Fragen (FAQ) zur Eigenbedarfskündigung bei Umbau & Verkauf

9.1 Gilt das BGH-Urteil nur in Berlin oder bundesweit?

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs ist für alle Gerichte in Deutschland richtungsweisend. Das heißt: Die Entscheidung wirkt sich bundesweit auf ähnliche Fälle aus, auch in Leipzig, Halle und dem Umland.

9.2 Kann mein Vermieter jetzt „einfach so“ wegen Umbau kündigen?

Nein. Auch mit dem neuen Urteil muss der Vermieter den Eigenbedarf konkret begründen und die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Aber: Es ist für Vermieter leichter geworden, Eigenbedarf auch bei Umbau- und Verkaufsplänen erfolgreich geltend zu machen, wenn er die Wohnung tatsächlich selbst benötigt.

9.3 Welche Rechte habe ich als Mieter?

Als Mieter haben Sie weiterhin das Recht, die Kündigung rechtlich prüfen zu lassen. Sie können einen Härtefall geltend machen, wenn ein Umzug für Sie unzumutbar ist (z.B. Alter, Krankheit, fehlende Ersatzwohnung). Im Zweifel sollten Sie sich beraten lassen, etwa durch Mietervereine oder Fachanwälte.

9.4 Welche Versicherungen sind für Vermieter bei Eigenbedarf wichtig?

Wichtige Bausteine sind vor allem: Wohngebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, eine passende Rechtsschutzversicherung (z.B. Vermieter- oder Immobilienrechtsschutz) und – je nach Situation – eine Bauleistungsversicherung und Lösungen zum Mietausfallschutz. Welche Kombination für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem Objekt und Ihrer persönlichen Situation ab.

9.5 Warum sollte ich mich an Finanzkompass GmbH Leipzig wenden?

Weil wir uns auf Immobilien- und Vermieterabsicherung spezialisiert haben. Wir sprechen mit Ihnen in klarer, verständlicher Sprache, prüfen Ihre bestehenden Verträge und zeigen, wo Sie besser oder günstiger abgesichert sein können. Ziel ist, dass Sie Ihre Entscheidungen – ob Umbau, Verkauf oder Eigenbedarfskündigung – mit einem sicheren Gefühl treffen können.

10. Kontakt & kostenlose Erstberatung in Leipzig

Sie sind Vermieter, Eigentümer oder planen gerade einen Umbau oder Verkauf Ihrer Immobilie in Leipzig oder Umgebung? Sie möchten wissen, wie Sie sich rechtlich und finanziell optimal absichern können?

Dann nehmen Sie Kontakt zur Finanzkompass GmbH Leipzig auf:

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