Was ein Mietnomade ist und wie Sie sich dagegen schützen können

Wenn Mieter zum Mietnomaden oder gar Messie werden droht großer Schaden

Sie gelten als der Schrecken jedes Vermieters: Mietnomaden verursachen in Deutschland Jahr für Jahr Schäden in Milliardenhöhe. Es handelt sich dabei um Personen, die vorsätzlich ihre Miete nicht bezahlen und horrende Mietschulden oder gar Sachschäden hinterlassen. Erfahren Sie, wie Sie sich als potenzieller Vermieter vor diesem Alptraum schützen können, beziehungsweise wie Sie Mietnomaden erkennen und loswerden können.

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland circa 10.000 bis 15.000 Mietnomaden
  • Haus und Grund“ beziffert den jährlichen Schaden, der durch Mietnomaden verursacht wird, rund 2,2 Milliarden Euro
  • etwa 29.000 Wohnungen wurden im vergangenen Kalenderjahr in Deutschland zwangsgeräumt
  • im Vergleich der Bundesländer befindet sich Sachsen mit 2.667 Zwangsräumungen auf Platz 3
  • Policen gegen Mietausfälle und Vandalismus schützen Vermieter vor finanziellen Schäden durch Betrüger

 

Mietnomaden, Mietnomaden! Dieses Stichwort lässt bei Vermietern so manchen Schauer über den Rücken laufen. Und tatsächlich ist Einmietbetrug so ziemlich das Schlimmste, was Ihnen als Vermieter (und damit Kapitalanleger) passieren kann. Mietbetrüger halten sich dabei mit Absicht nicht an die Pflichten aus dem Mietvertrag, zahlen keine Miete oder vermüllen, beziehungsweise verwüsten gar das Mietobjekt. Im Vorfeld sind sie aber häufig nicht von ordentlichen Mietern zu unterscheiden – elegante Kleidung, teure Autos und gute Umgangsformen sind also oftmals kein wirklicher Indikator und auch unter Mietnomaden vorhanden.

 

Herr André Brumme von der Finanzkompass GmbH in Leipzig ist ein langjähriger Versicherungsexperte, der sich auf die Bereiche Gebäude- und Haftpflichtversicherungen sowie auf Policen für Eigentümer und Vermieter spezialisiert hat. Im heutigen Artikel sollen Ihnen daher einmal sämtliche Informationen rund um die Themen Mietnomaden, wie Sie diese erkennen und wie Sie gegen diese vorgehen, beziehungsweise sich gegen diese absichern, aufgezeigt werden. Es soll dabei im Detail auf die folgenden Punkte eingegangen werden:

 

1. Definition des Begriffs „Mietnomaden“

  1.1. Risikofaktoren

  1.2. Statistiken (zu Schäden durch Mietbetrug)

  1.3. Rechtliche Grundlagen

2. Vorbeugende Maßnahmen für Vermieter

  2.1. Mieterauswahl, Bonitätscheck und Mietvertrag

  2.2. Mietnomaden erkennen

  2.3. Netzwerkaufbau (andere Eigentümer, Versicherungsexperten usw.)

3. Versicherungen als Schutzschild gegen Mietnomaden

  3.1. Mietausfallversicherung

  3.2. Gebäude- und Haftpflichtversicherung

  3.3. Mietnomadenschutzversicherung

  3.4. Rechtsschutzversicherung

4. So können Sie Mietnomaden loswerden

  4.1. Räumungsklage

  4.2. „Berliner Modell“

  4.3. Rückerstattung von Kosten

5. Fazit zum Thema Mietnomaden und weitere Tipps für Vermieter

 

Ein Mietverhältnis ist für den Vermieter häufig eine Reise ins Ungewisse
Ein Mietverhältnis ist für den Vermieter häufig eine Reise ins Ungewisse

 

1. Definition des Begriffs „Mietnomaden“

Mietnomaden sind Personen, die vorsätzlich Mietverträge eingehen, ohne die Absicht, Mietzahlungen zu leisten. Stattdessen nutzen sie die gemietete Unterkunft für einen begrenzten Zeitraum und verlassen sie dann, ohne ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Dieses Verhalten führt zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Herausforderungen für Vermieter, da Mietnomaden oft schwer zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen sind.

In den folgenden Unterabschnitten erfahren Sie nun mehr über alle Risikofaktoren (die Ihre Mietwohnung für Mietnomaden interessant machen), aktuelle Statistiken zu diesem Thema und die rechtlichen Grundlagen zum Mietrecht in Deutschland.

 

1.1. Risikofaktoren

Diese Fehler können unter Umständen dafür sorgen, dass Ihre Wohnung potenzielle Mietnomaden magisch anzieht:

  • Ungenügende Bonitätsprüfung: Mangelhafte Überprüfung der finanziellen Situation und Zahlungshistorie des Mieters
  • Fehlende Referenzen: Das Fehlen oder die Vernachlässigung von früheren Vermieterreferenzen machen die Einschätzung der Zuverlässigkeit schwierig
  • Geringe Sorgfalt bei Besichtigungen: Unzureichende Überprüfung der Identität und Glaubwürdigkeit des Mieters während der Besichtigungen oder nachlässige Dokumentation im Mietvertrag, die die Rechte des Vermieters schützen würde
  • Dringender Mietbedarf: Schneller Vermietungsdruck kann dazu führen, dass Vermieter Sicherheitsmaßnahmen vernachlässigen
  • Fehlende Mietversicherung: Das Fehlen einer Mietversicherung kann dazu führen, dass Vermieter finanzielle Verluste durch Mietrückstände nicht ausgleichen können

 

Mein persönlicher Tipp für Sie:
Eine Mietversicherung kann Vermieter vor finanziellen Verlusten durch Mietnomaden schützen, indem sie Mietausfälle abdeckt. Falls ein Mieter die Miete nicht zahlt oder Schäden verursacht, können Vermieter durch die Mietversicherung entschädigt werden. Als erfahrener Experte für Mietversicherungen empfehle ich Ihnen, jetzt so schnell wie möglich ein kostenloses und unverbindliches Gespräch zu dieser Thematik mit mir zu suchen!"

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1.2. Statistiken (zu Schäden durch Mietbetrug)

Wer die Pflichten seines Mietverhältnisses verletzt, der begeht längst kein Kavaliersdelikt mehr, sondern stellt seinen Vermieter vor mitunter große, finanzielle Herausforderungen. Zwischen 20.000 und 30.000 Euro pro Einzelfall liegen die Schäden, verursacht durch Mietnomaden, statistisch gesehen. Oftmals kommt es dabei nicht nur zu Mietausfällen.

Vielerorts werden Müll und Gerümpel in der Wohnung angesammelt, die dann teuer entsorgt werden müssen – in einigen Fällen ist sogar eine komplette Kernsanierung notwendig. Über 98 Prozent aller substanziellen Schäden an Objekten werden üblicherweise von Mietnomaden verursacht. Die Höhe der Schäden wird auf insgesamt 2,2 Milliarden Euro geschätzt – die Mietschulden selbst machen davon übrigens nur rund 44,3 Millionen Euro aus!

1.3. Rechtliche Grundlagen

Im deutschen Mietrecht gibt es verschiedene Regelungen, die sowohl Mieter als auch Vermieter schützen:

  • Mietvertrag (§ 535 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch): Ein rechtsgültiger Mietvertrag ist die Grundlage für die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern. Er sollte alle relevanten Vereinbarungen, wie Mietdauer, Mietpreis, Nebenkosten und Hausordnung, klar regeln.
  • Kündigung durch den Vermieter (§ 573 BGB): Mietern kann nur unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden. Der Vermieter muss einen berechtigten Kündigungsgrund haben, wie beispielsweise Zahlungsverzug, erhebliche Pflichtverletzungen oder Eigenbedarf.
  • Mahnungen und Fristen (§ 543 BGB und § 573c BGB): Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, müssen Mahnungen erfolgen. Hierbei müssen angemessene Fristen berücksichtigt werden.
  • Räumungsklage (§ 721 ZPO - Zivilprozessordnung): Wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen (in Extremfällen sogar gemäß „Berliner Modell“). Dieser rechtliche Prozess kann jedoch zeitaufwendig sein.
  • Vertragsstrafen und Schadensersatz (§ 536a BGB): Wenn der Mieter erheblichen Schaden an der Immobilie verursacht hat, kann der Vermieter auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

Mein persönlicher Tipp für Sie:
Eine Mietnomadenversicherung ist unerlässlich, da Mietnomaden erhebliche finanzielle Schäden verursachen können – im Schnitt zwischen 20.000 und 30.000 Euro pro Fall. Neben Mietausfällen entstehen oft finanzielle Belastungen für Sanierung, Räumung und teure Rechtskosten. Diese Police schützt Vermieter daher vor den schwerwiegenden rechtlichen und finanziellen Folgen, die durch unzuverlässige Mieter verursacht werden können. Erfahren Sie bei mir gern mehr darüber!"

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Vor der Unterzeichnung des Mietvertrags sollten vor allem Vermieter genauer hinsehen
Vor der Unterzeichnung des Mietvertrags sollten vor allem Vermieter genauer hinsehen

 

2. Vorbeugende Maßnahmen für Vermieter

Es gibt insgesamt drei effektive Möglichkeiten, wie Sie das Risiko deutlich senken können, dass aus potenziellen Mietern Mietnomaden werden:

  1. Mieterauswahl, Bonitätscheck und Mietvertrag
  2. Mietnomaden erkennen (anhand spezieller Charakteristika)
  3. Netzwerkaufbau (andere Eigentümer, Versicherungsexperten usw.)

Wir zeigen Ihnen in den nachstehenden Unterabschnitten nun, wie Sie jeweils am besten vorgehen.

2.1. Mieterauswahl, Bonitätscheck und Mietvertrag

Beginnen Sie mit einer sorgfältigen Mieterauswahl per Mieterselbstauskunft. Führen Sie gründliche Bonitätsprüfungen durch, um die finanzielle Zuverlässigkeit sicherzustellen. Prüfen Sie idealerweise auch den beruflichen und monetären Background des Mieters in Spe – auch eine SCHUFA-Auskunft kann und sollte hierfür eingeholt werden. Laden Sie auch nur solche Interessenten ein, die alle Dokumente unverzüglich (am besten schon zur Besichtigung) bereitstellen. Ein klar strukturierter Mietvertrag, der alle relevanten Details festlegt, ist darüber hinaus unerlässlich. Setzen Sie klare Zahlungsbedingungen und vertragliche Bestimmungen, um mögliche Probleme im Voraus zu minimieren.

2.2. Mietnomaden erkennen

Achten Sie auf spezifische Verhaltensmuster und Charakteristika von Mietnomaden. Unregelmäßige Mietzahlungen, häufige Wohnungswechsel, eine negative Vorgeschichte und wenig verfügbare Informationen über die jeweilige Person sind Warnsignale. Häufig zögern Mietnomaden auch die Zahlung einer Mietkaution heraus (da diese im Schadenfall vom Einzug bedroht ist). Eine aufmerksame Überwachung der Mieteraktivitäten und eine offene Kommunikation helfen dabei, frühzeitig potenzielle Probleme zu identifizieren.

2.3. Netzwerkaufbau (andere Eigentümer, Versicherungsexperten usw.)

Pflegen Sie ein Netzwerk mit anderen Vermietern, Eigentümern und Versicherungsexperten. Der Austausch von Erfahrungen und mit anderen Vermietern kann bei der Prävention von Mieternomaden ebenso von unschätzbarem Wert sein. Zu wichtigen Kontakten gehören hier auch Hausverwaltungen, Wohnungsgenossenschaften, Kreditbüros und Auskunfteien und lokale Behörden. Weiterhin beraten Sie unabhängige Versicherungsexperten, wie beispielsweise André Brumme von der Finanzkompass GmbH in Leipzig umfassend und bieten Zugriff zu erstklassigen Versicherungsprodukten für Vermieter.

 

Mein persönlicher Tipp für Sie:
Unterm Strich gibt es also eine große Auswahl an Präventivmaßnahmen, die Sie ergreifen können, um potenzielle Mietnomaden vor der Unterzeichnung des Mietvertrags zu erkennen und vom Vertrag auszuschließen. Sollte das alles nichts nützen, so bieten spezielle Policen auch dann noch einen geeigneten Schutz vor großen Schäden, versursacht durch Mietbetrug – darunter zum Beispiel Mietausfallversicherungen, Mietnomadenversicherungen, Rechtsschutzversicherungen für Vermieter, Sachschadenversicherungen und viele weitere Produkte, zu denen ich Sie gern persönlich berate!"

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3. Versicherungen als Schutzschild gegen Mietnomaden

Nicht selten werden Immobilien zur Vermietung kreditfinanziert und die laufenden Mieteinnahmen dienen der Tilgung. Doch was passiert, wenn die Einnahmen der Mieter ausbleiben oder durch Vandalismus sogar noch weitere Kosten entstehen? Gegen derartige Risiken schützt Sie ein umfassender Versicherungsmantel, bestehend aus verschiedenen Einzelpolicen (die sich bei Bedarf auch geschickt bündeln lassen). Herr André Brumme von der Finanzkompass GmbH in Leipzig klärt Sie in den folgenden Unterabschnitten daher einmal vollumfänglich über die verschiedenen Versicherungsprodukte gegen Mietnomaden auf.

3.1. Mietausfallversicherung

Die Mietausfallversicherung ist ein zentrales Element im Schutz vor Mietnomaden. Sie tritt ein, wenn Mieter ihre Mietzahlungen unregelmäßig oder gar nicht leisten. Dieser Schutzmechanismus gewährleistet, dass Sie als Vermieter dennoch regelmäßige Einnahmen verzeichnen, selbst wenn Ihre Immobilie vorübergehend leer steht oder Mieter zahlungsunfähig sind. Die Mietausfallversicherung bietet somit eine finanzielle Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Mietausfällen UND Mietnomaden.

3.2. Gebäude- und Haftpflichtversicherung

Die Gebäude- und Haftpflichtversicherung bildet das Rückgrat des Versicherungsmantels gegen Mietnomaden. Diese schützt Ihre Immobilie vor Schäden durch Vandalismus oder andere Risiken – hierrunter fallen beispielsweise mutwillige Beschädigungen am Gebäude, wie das Einschlagen von Fensterscheiben, das Zerstören von Türen oder Verschmutzungen durch Graffiti. Auch Schäden durch illegale Partys oder Sachbeschädigungen durch unbefugte Personen können unter den Deckungsumfang fallen.

Im Falle von Vandalismus deckt die Haftpflichtversicherung nicht nur die Schäden am Gebäude selbst ab, sondern auch mögliche Haftpflichtansprüche Dritter. Damit sind Sie umfassend abgesichert, wenn Schäden an Ihrer vermieteten Immobilie entstehen, sei es durch böswillige Handlungen oder Unfälle.

3.3. Mietnomadenschutzversicherung

Die Mietnomadenschutzversicherung ist speziell darauf ausgerichtet, Vermieter vor den finanziellen Konsequenzen von Mietnomaden zu bewahren. Sie übernimmt die Kosten für die Räumung des Objekts und bietet Schutz gegen Schäden, die durch die unrechtmäßigen Bewohner verursacht werden. Diese Versicherung sorgt somit dafür, dass Sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben, die durch Mietnomaden verursacht werden, und ermöglicht eine schnelle Wiederherstellung der Vermietbarkeit Ihrer Immobilie.

3.4. Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist ein weiterer, wichtiger Baustein zum Schutz gegen Mietnomaden. Sie unterstützt Sie juristisch, wenn rechtliche Auseinandersetzungen mit Mietern oder anderen Beteiligten entstehen. Ob Räumungsklagen oder Schadenersatzforderungen – die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten und erleichtert den Zugang zu juristischer Expertise. Damit sind Vermieter in der Lage, effektiv ihre Rechte durchzusetzen und sich gegen mögliche Schadenersatzforderungen oder andere rechtliche Herausforderungen zu verteidigen.

 

Mein persönlicher Tipp für Sie:
Mietversicherungen bieten eine Absicherung gegen Mietausfälle (für bis zu 3 Monate rückwirkend), Erstattung von Räumungs-, Entrümpelungs- sowie Wiederherstellungskosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Erfahren Sie bei mir gern weitere Details über erstklassige und auch extrem wichtige Police für Vermieter!"

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Eine fristlose Kündigung und Ihr Anwalt sind Ihre stärksten Verbündeten im Kampf gegen Mietnomaden
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4. So können Sie Mietnomaden loswerden

Mietnomaden kosten Sie viel Zeit, Geld und Nerven. Dennoch gibt es eine Vielzahl an (legalen) Möglichkeiten, wie Sie diese so schnell wie möglich loswerden können. Verstößt der unliebsame Mieter mit Absicht gegen seine Pflichten aus dem Mietvertrag, so dürfen Sie ihm frühestens ab dem fünften Werktag des neuen Monats eine Abmahnung zukommen lassen. Bleibt die Abmahnung erfolglos, so können Sie eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen, sobald der Mietnomade mindestens zwei Monatsmieten im Zahlungsrückstand ist. Weitere Gründe sind:

  • Verwahrlosung des Mietobjekts
  • Schimmelbildung (aufgrund unzureichender Belüftung)
  • Lärmbelästigung anderer Mieter sowie Erregung öffentlichen Ärgernisses

Im weiteren Verlauf dieses Abschnitts sollen zusätzliche Eskalationswege dargestellt werden, mit denen Sie sich gegen Einmietbetrüger erwehren können.

4.1. Räumungsklage

Wird Ihre fristlose Auflösung des Mietvertrags mit Vorsatz ignoriert, beziehungsweise weigert sich der Mieter trotzdem zur Zahlung der Miete, so können Sie von Ihrem Recht auf eine Räumungsklage Gebrauch machen (§ 940a ZPO). Bei einer Räumungsklage wird vor Gericht die Beendigung des Mietverhältnisses und die Räumung der Immobilie gefordert. Der Vermieter reicht die Klage ein, wenn der Mieter seinen Pflichten nicht nachkommt. Das Gericht prüft die Gründe und entscheidet über die Räumung. Im Erfolgsfall wird der Mieter zur Zwangsräumung aufgefordert, welche im Beisein eines Gewichtsvollziehers durchgesetzt wird. Dieser ordnet dann die Entsorgung von deutlich erkennbarem Müll an, beziehungsweise veranlasst den Abtransport und die Einlagerung von Gegenständen des Mieters.

4.2. „Berliner Modell“

Bei einer Zwangsräumung nach dem sogenannten „Berliner Modell“ hingegen tauscht der Gerichtsvollzieher lediglich die Schlösser der betreffenden Wohnung aus. Als Vermieter haben Sie nun das Vermieterpfandrecht des Wohnungsinventars und können dies veräußern, um die entstandenen Kosten zu tragen, beziehungsweise um den Zustand der Wohnung vor der Vermietung wiederherzustellen. Es handelt sich hierbei um eine noch recht junge Regelung, die erst 2013 in Form des Mietrechtsänderungsgesetzes (MietRÄndG) in Kraft trat.

4.3. Rückerstattung von Kosten

Abschließend möchten wir Ihnen noch eine Übersicht mit allen Formen der Rückerstattung der durch Mietnomaden entstandenen Kosten und Schäden aufzeigen:

  • Geltendmachung offener Mietzahlungen, Schadenersatzansprüche und Gerichtskosten
  • Verkauf verpfändeten Inventars nach dem „Berliner Modell“ zur Deckung entstandener Ausgaben
  • Versicherungsleistungen für Mietausfälle, Kosten für Räumungsklagen und Wiederherstellung der Immobilie

 

Mein persönlicher Tipp für Sie:
Für eine umfassende Unterstützung bei Versicherungen gegen Mietnomaden und die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen im Schadenfall steht Ihnen die Finanzkompass GmbH in Leipzig gerne zur Seite. Von der Rücksprache bis hin zur reibungslosen Abwicklung sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner im Fall der Fälle. Vertrauen Sie daher auf unsere Expertise und minimieren Sie finanzielle Risiken bei der Vermietung!"

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5. Fazit zum Thema Mietnomaden und weitere Tipps für Vermieter

Ein Mietnomade ist eine ernsthafte Bedrohung für Vermieter. Er kann immense finanzielle Schäden und rechtliche Herausforderungen verursachen. Um sich effektiv zu schützen, helfen meist nicht nur reine Präventivmaßnahmen, sondern vor allem auch der Aufbau eines Netzwerks mit Experten, wie beispielsweise von der Finanzkompass GmbH in Leipzig und der Abschluss geeigneter Versicherungen, einschließlich Mietausfall- und Mietnomadenschutz, Rechtsschutz- sowie Gebäude- und Haftpflichtversicherung. Im Ernstfall ermöglichen rechtliche Schritte wie Räumungsklagen und das „Berliner Modell“ die Beseitigung von Mietnomaden.

 

Als versierter Experte im Bereich Mietnomadenversicherungen und weitere Versicherungsangebote für Vermieter und Immobilieneigentümer steht Ihnen Herr André Brumme von der Finanzkompass GmbH in Leipzig gern mit umfassendem Fachwissen zur Seite. Mit seiner langjährigen Erfahrung bietet er individuelle Beratungsdienste und klärt Sie gern kostenlos und unverbindlich über die vielfältigen Möglichkeiten auf, wie Sie Ihre Objekte auf effektive Art und Weise gegen Mietnomaden absichern können. Kontaktieren Sie Herrn Brumme daher am besten heute noch für eine persönliche Beratung und profitieren Sie von seiner Expertise – wir freuen uns bereits auf Ihre Kontaktaufnahme!

 

André Brumme

Lassen Sie sich von mir gern zu den Themen Finanzen, Versicherungen, Altersvorsorge sowie Vermögensbildung uvm. beraten!

Fragen oder Anregungen zum obigen Thema? Oder würden Sie gerne mehr von mir erfahren?