Unpassende Versicherungssumme jetzt richtig absichern

Versicherungssumme in Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen anpassen

(verpd) Eine unpassende Versicherungssumme in Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen in Leipzig kann im Falle eines Schadens erhebliche finanzielle Folgen für den Betroffenen haben, sofern sie niedriger ist als der effektive Wert der abgesicherten Gegenstände. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die Bedeutung einer angemessenen Versicherungssumme zu erkennen und zu beachten.

Bei der Neuabschließung oder Bestehung einer Sachversicherung wie Hausrat- oder Gebäudeversicherung ist es von großer Relevanz, dass die in der Versicherungspolice vereinbarte Versicherungssumme mit dem Wert der versicherten Güter übereinstimmt. Führt die Versicherungssumme zu einer Unter- oder Überversicherung, können für den Versicherungsnehmer finanzielle Nachteile entstehen.

Wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist

Es ist ratsam, bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen eine Versicherungssumme zu wählen, die im Falle eines vollständigen Schadens an den abgesicherten Gegenständen, sei es durch Brand, Diebstahl, Elementarschäden oder andere Ereignisse, die Wiederbeschaffung dieser ermöglicht. Andernfalls könnte der Versicherungsnehmer mit erheblichen Kosten belastet werden. Beispielsweise deckt eine Hausratversicherung die Kosten für die Reparatur oder Neubeschaffung beschädigter Hausratsgegenstände infolge von Feuer, Sturm, Einbruch-Diebstahl und ähnlichen Schäden ab. Auf der anderen Seite übernimmt eine Gebäudeversicherung Reparaturkosten für Gebäudeschäden, die durch Ereignisse wie Brand, Sturm, Hagel oder Blitzschlag verursacht wurden.

Beispiele verdeutlichen die Auswirkungen einer Unterversicherung: Angenommen, in einer Hausratversicherung in Leipzig beträgt die vereinbarte Versicherungssumme 100.000 Euro, während der reale Wert des Hausrats jedoch 150.000 Euro beträgt. In diesem Fall entspricht die Versicherungssumme lediglich zwei Dritteln des wahren Werts. Bei einem Leitungswasserschaden von 30.000 Euro würden dem Versicherten aufgrund der Unterversicherung nur zwei Drittel des Schadens, also 20.000 Euro, erstattet.

Möchte der Versicherungsnehmer gleichwertigen Ersatz, müsste er die verbleibenden 10.000 Euro aus eigener Tasche begleichen. Besonders gravierend sind die finanziellen Konsequenzen einer Unterversicherung bei Totalschäden. Nehmen wir an, der gesamte Hausrat im Wert von 150.000 Euro wird durch ein Feuer zerstört. In diesem Fall würde der Versicherte maximal die vereinbarte Versicherungssumme von 100.000 Euro erhalten, was lediglich zwei Dritteln des tatsächlichen Schadens entspricht.

Allerdings bieten einige Versicherungsunternehmen eine sogenannte Unterversicherungs-Verzichtsklausel an, da es oft herausfordernd ist, den exakten Wert der versicherten Güter zu ermitteln und sich dieser Wert im Laufe der Zeit ändern kann. In bestimmten Hausratversicherungen kann beispielsweise ein Unterversicherungs-Verzicht bis zur vereinbarten Versicherungssumme festgelegt werden, sofern die Versicherungssumme nach einer vom Versicherer bereitgestellten Faustformel bestimmt wurde.

Ein solcher Unterversicherungs-Verzicht könnte beispielsweise dann gelten, wenn die Hausratversicherung eine Versicherungssumme von mindestens 600 oder 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vorsieht. Allerdings ist zu beachten, dass dieser Verzicht nur bei Teilschäden gilt, da im Allgemeinen höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme entschädigt wird. Falls der Schaden, etwa bei einem Totalschaden, höher ist als die festgelegte Versicherungssumme, wird dennoch lediglich die vereinbarte Summe ausgezahlt.

Aus diesem Grund ist es auch bei Vereinbarungen mit Unterversicherungs-Verzicht oder einer pauschalierten Formel zur Ermittlung der Versicherungssumme wichtig, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob der Wert der versicherten Güter mit der festgelegten Versicherungssumme übereinstimmt. Bei wertvollerem Hausrat oder einer Veränderung des Werts, beispielsweise durch den Kauf von hochwertigeren Elektrogeräten oder Möbeln, könnte die Versicherungssumme im Falle eines Totalschadens unzureichend sein.

Interessanterweise ist eine zu hohe Versicherungssumme ebenfalls nachteilig und bietet dem Versicherungsnehmer in Leipzig keinen Vorteil. Einerseits begrenzt der Versicherer die Schadensauszahlung auf den tatsächlichen Schaden, andererseits würde der Kunde im Verhältnis zum realen Risiko eine zu hohe Versicherungsprämie zahlen. Diese Prämie orientiert sich in der Regel an der Versicherungssumme, was bedeutet, dass eine höhere Summe auch zu höheren Prämien führt.

Das hohe Haftungsrisiko der Bauherren

Wenn jemand den Wunsch hegt, ein Eigenheim zu errichten oder sein bestehendes Gebäude einer umfangreichen Renovierung, Modernisierung oder energetisch effizienten Sanierung zu unterziehen, so sollte er nicht versäumen, auch die Belange einer angemessenen Versicherungsabsicherung in Betracht zu ziehen, da andernfalls die finanzielle Integrität gefährdet sein könnte.

Diese Sachverhalte gelten insbesondere für private Bauherren, die sich auf ein Bauvorhaben einlassen, sei es ein Neubau oder diverse Um- und Anbauten. In solchen Vorhaben lauern diverse Risiken, die von Unfällen auf der Baustelle mit Personenschaden über Beschädigung von Gewerken und Baumaterialien bis hin zu Beeinträchtigungen an Nachbargebäuden reichen können. Für solche Ereignisse muss der Bauherr im Schadensfall aufkommen, und die Kosten können in der Tat enorm sein. Jedoch können diese unvorhersehbaren Kostenrisiken durch geeignete Versicherungspolicen abgefedert werden.

Selbst wenn es sich bei dem Bauherrn um eine Privatperson handelt, ist er dennoch für sämtliche Gefahren, die von seiner Baustelle ausgehen, verantwortlich – und dies trifft sowohl auf den Bau eines neuen Hauses als auch auf jegliche Veränderungen, Renovierungen oder Sanierungen an bereits bestehenden Gebäuden zu.

Die Gefahren im Rahmen einer Baustelle sind mannigfaltig und umfassen unzureichend gesichertes Baumaterial auf Gehwegen, verschmutzte Zugangswege, ungesicherte Baugruben, unzureichende Beleuchtung und Beschilderung der Baustelle, aber auch das Herunterfallen von Bauteilen. Dies kann rasch zu Verletzungen von Bauarbeitern oder sogar Passanten führen.

Darüber hinaus sind beträchtliche Schäden an eigenem Baumaterial sowie an bereits fertiggestellten Gewerken durch Brände, Blitzschläge, Starkregen, Stürme, Hagel und Diebstahl möglich. Ferner besteht das Risiko, dass angrenzende Gebäude ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen werden, sei es durch Erderschütterungen infolge notwendiger Abriss- oder Erdarbeiten.

Die Haftungsrisiken für Bauherren in Leipzig sind beachtlich, da sie für nahezu alle von ihrer Baustelle ausgehenden Gefahren haftbar gemacht werden können. Insbesondere bei Schäden an Nachbarimmobilien, etwa Rissen im Mauerwerk, oder auch bei Personenschäden mit potenziell langanhaltenden Konsequenzen können sich Schadenersatzforderungen rasch auf einen sechs- bis siebenstelligen Betrag summieren, was für die meisten Bauherren in Leipzig eine finanzielle Katastrophe wäre.

Bauleistungs-Police deckt viele Risiken ab

Die Absicherung dieser Risiken kann durch den Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht-Versicherung realisiert werden, welche sowohl berechtigte Ansprüche von Geschädigten übernimmt als auch unberechtigte Forderungen abwehrt.

Hausbesitzer, die lediglich geringfügige Aus- oder Umbaumaßnahmen planen und bereits eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung besitzen, könnten unter Umständen auf den Abschluss einer eigenständigen Bauherrenhaftpflicht-Versicherung verzichten. Eine solche bestehende Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungspolice – die für ein Einfamilienhaus oft kostenfrei bereits in einer Privathaftpflichtversicherung integriert ist – enthält in der Regel einen Bauherrenhaftpflicht-Schutz bis zu einer bestimmten Bausumme.

Falls das Bauvorhaben diese Bausumme jedoch übersteigt, empfiehlt es sich, beim Versicherungsanbieter nachzufragen, ob der Haftpflichtschutz gegen einen Aufpreis weiterhin in der bestehenden Haus- und Grundbesitzer- oder Privathaftpflicht-Police eingeschlossen werden kann. Andernfalls sollte eine eigenständige Bauherrenhaftpflicht-Versicherung für die gesamte Bausumme abgeschlossen werden.

Des Weiteren könnten während der Bauphase auch Eigenschäden des Bauherrn in Leipzig am bereits vorhandenen Baumaterial oder an fertiggestellten Gewerken auftreten, die beträchtlich sein können. Solche Schäden können durch Wetterereignisse wie Starkregen und Hagel, aber auch durch Diebstahl oder Vandalismus durch Unbekannte hervorgerufen werden. Selbst die Bodenbeschaffenheit des Baugrunds könnte zur finanziellen Bedrohung für den Bauherrn werden, beispielsweise durch unvorhergesehene Bodenabsenkungen, die zu Spannungsrissen in der bereits fertiggestellten Bodenplatte des Hauses führen können.

Solche Schäden können mittels einer Bauleistungs- oder Bauwesenversicherung abgesichert werden. Eine solche Police deckt üblicherweise Schäden ab, die unvorhersehbar eintreten, darunter fallen etwa Schäden durch Wetterextreme wie Starkregen, Hagel und Sturm, Schäden durch mutwillige Beschädigungen von Unbekannten oder durch Missgeschicke des Bauherrn oder seiner Helfer.

Zudem lassen sich mitunter Schäden, die infolge der unbekannten Eigenschaften des Baugrunds entstehen können, sowie Diebstahlschäden von bereits fest mit dem Gebäude verbundenen Bauteilen, wie Sanitäranlagen und Heizkörpern, optional in die Police integrieren.

Es ist jedoch zu beachten, dass Brand-, Explosions- und Blitzschäden an Baustoffen und Bauteilen auf dem Baugrundstück sowie an fertiggestellten Gewerken in der Regel nur in einer Bauleistungs- oder Bauwesen-Police versichert sind, sofern dies dort ausdrücklich vereinbart ist. Dennoch können solche Schäden auch mittels einer Feuerrohbau-Versicherung abgesichert werden, die oft als separate Police erhältlich ist.

Doch bei vielen Gebäudeversicherungen in Leipzig ist eine solche Feuerrohbau-Versicherung kostenlos für Bauwerke inkludiert, die innerhalb eines festgesetzten Zeitrahmens fertiggestellt werden, beispielsweise innerhalb von sechs oder 24 Monaten. Daher könnte es bei einem Neubau ratsam sein, bereits zu Beginn des Bauvorhabens eine Gebäudeversicherung abzuschließen, die eine solche Feuerrohbau-Versicherung einschließt.

Wenn jedoch ein bestehendes Gebäude um- oder angebaut wird, sollte geprüft werden, ob in der bereits existierenden Gebäudeversicherung eine Feuerrohbau-Versicherung enthalten ist, und ob die Versicherungssumme und Dauer des Versicherungsschutzes für das Bauprojekt ausreichend sind.

Kurz vor Fertigstellung von Um- oder Anbauten müssen Anpassungen an bestehenden Gebäudeversicherungen vorgenommen werden, um einer möglichen Unterversicherung vorzubeugen. Andernfalls könnte im Schadensfall nur eine Leistung gemäß dem versicherten Anteil und nicht die tatsächliche Schadenhöhe erstattet werden.

Das Hinzufügen eines Anbaus, einer besseren Wärmedämmung oder einer neu installierten Photovoltaikanlage kann den Wert des Gebäudes steigern. Demnach sollte die Versicherungssumme der bestehenden Gebäudeversicherung entsprechend angepasst werden.

In manchen Fällen könnten Versicherungsprämien sogar günstiger ausfallen. Wenn zum Beispiel die Heizung ausgetauscht wird und statt Öl nun Pellets verwendet werden, könnte die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung, die für Öltanks sinnvoll war, eingespart werden.

Der Ratgeber „Versicherungen rund um Haus, Wohnen und Eigentum“, der kostenlos von dem Verbraucherportal des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. heruntergeladen werden kann, beinhaltet zusätzliche Versicherungstipps für Bau- und Immobilienangelegenheiten. Generell empfiehlt es sich vor Baubeginn, eine individuelle Beratung mit einem Fachmann für Versicherungen in Anspruch zu nehmen, um eine Anpassung des Versicherungsschutzes vorzunehmen und kostspielige Deckungslücken zu vermeiden.

Versicherungsberatung in Leipzig bei hohen Beiträgen erforderlich

Angesichts der jüngst aufgetretenen extremen Prämiensteigerungen, die durch die Inflation bedingt sind, wird es nun dringend empfohlen, dass sowohl Verbraucher als auch Unternehmen eine sorgfältige Überprüfung und Anpassung ihres Versicherungsschutzes in Betracht ziehen. Diesen Rat gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), der betont, dass angesichts der spürbaren Kostenexplosion eine Optimierung des Versicherungsschutzes von hoher Bedeutung sei.

In Anbetracht der starken Anstiege der Prämien aufgrund der Inflation rät der GDV Privathaushalten und mittelständischen Unternehmen dazu, sich momentan intensiv beraten zu lassen. Dr. Norbert Rollinger, der Präsident des GDV, äußerte sich Anfang Februar auf einer Tagung dahingehend, dass die jetzige Zeit ideal sei, um den Versicherungsschutz zu überdenken und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der Inflation haben sich die Versicherungskosten in vielen Fällen um beträchtliche zweistellige Prozentsätze erhöht.

Eine Möglichkeit zur Kostenreduktion könnte darin bestehen, die Selbstbeteiligung in den Versicherungsverträgen zu erhöhen. Diese Überlegung betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch Privathaushalte, beispielsweise im Bereich der Kfz-Versicherung oder der Wohngebäudeversicherung. Rollinger unterstreicht die Tatsache, dass es oft nicht zwingend notwendig ist, Schäden ab dem ersten Euro zu versichern.

Es ist natürlich von entscheidender Bedeutung, dass die Kunden sich eine potenziell höhere Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens auch finanziell leisten können. Aus diesem Grund gewinnt eine umfassende Versicherungs-Beratung in Leipzig in dieser Angelegenheit nun umso mehr an Bedeutung.